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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 985 von 1171<br />

Nutzung der Chancen wie der Risiken der Verwertung des Grundeigentums liegen in der Sphäre des<br />

Grundstückseigentümers.<br />

22.2.6 Sonstige Grundstücksbetroffenheiten<br />

22.2.6.1 Verunreinigung von Wasser durch Schadstoffe<br />

Von Einwendern wird befürchtet, dass durch den Betrieb des Flughafens das Regenwasser derart verschmutzt<br />

wird, dass es nicht mehr nutzbar ist, z. B. für die Gartenbewässerung oder eine Regenwasseranlage.<br />

Das Wasser in Badebecken werde ebenfalls verschmutzt und müsse häufiger gewechselt<br />

werden. Hierfür wird Schadensersatz verlangt.<br />

In den Gutachten M 10 und M 11 und den nachgereichten ergänzenden Untersuchungen zum Thema<br />

Schadstoffimmissionen wurden die durch den Betrieb des ausgebauten Flughafens (Szenario Endausbau<br />

20XX) zu erwartenden Schadstoffbelastungen der Luft errechnet und als nicht gesundheitsgefährdend<br />

beurteilt. Bereits bei den vorbereitenden Diskussionen zwischen den Fachgutachtern und der<br />

Planfeststellungsbehörde (Scoping für die Umweltverträglichkeitsstudie) wurden Untersuchungen der<br />

Deposition und Sedimentation von Luftverunreinigungen als nicht erforderlich erachtet. Es wurde angenommen,<br />

dass sich durch den Flugbetrieb bzw. die hierdurch zusätzlich zu erwartende Deposition die<br />

Schadstoffbelastung des Bodens, der Nahrungs- und Futterpflanzen sowie der Oberflächengewässer<br />

nicht erkennbar erhöht, d. h. eine zusätzliche Belastung der Nahrungskette und des Trinkwassers über<br />

den Luftpfad nicht zu erwarten ist. Diese Annahme ist nach dem derzeitigen Stand der Messungen und<br />

wissenschaftlichen Untersuchungen gerechtfertigt.<br />

Da der gebräuchliche Flugturbinentreibstoff Jet A1 (Kerosin) weder Blei-, noch Halogenzusätze enthält,<br />

sowie mit einer sehr hohen Temperatur verbrannt wird, sind in den Flugzeugabgasen keine Schwermetalle<br />

und auch keine Dioxine oder Furane zu erwarten sowie keine entsprechende Depositionen zu befürchten.<br />

Bei einem Treibstoffschnellablass (siehe Abschnitt C.II.11 „Luftreinhaltung“, ab Seite 707) wird das freigesetzte<br />

Kerosin stark zerstäubt, verwirbelt und dabei weitgehend verdampft, so dass keine entsprechenden<br />

Depositionen zu befürchten sind. Bisher konnte trotz des Einsatzes empfindlichster Analyseverfahren<br />

in keinem Fall nach einem Treibstoffschnellablass in Pflanzen- und Bodenproben aus den<br />

betroffenen Gebieten Verunreinigungen durch Kerosin festgestellt werden.<br />

Alle bisher im An- und Abflugbereich durchgeführten Pflanzen- und Bodenuntersuchungen sowie Bioindikationsprogramme<br />

zeigen keine signifikante flugbetriebsbedingte Zusatzbelastung im Boden sowie in<br />

und auf Pflanzen. Zwischen 1971 und 1995 wurden an allen größeren Flughäfen in Deutschland Pflanzen-<br />

und Bodenproben insbesondere auf Schwermetalle und Polyzyklische Aromate untersucht. Parallel<br />

hierzu wurden häufig Bioindikationsprogramme mit Grünkohl zum Nachweis von Polyzyklischen Aromaten<br />

sowie mit Weidelgras zum Nachweis von Schwermetallen durchgeführt. Die dabei ermittelte Belastung<br />

unterscheidet sich nicht von der großräumigen Umgebung bzw. ist vielfach deutlich geringer als im<br />

unmittelbaren Einflussbereich stark befahrener Straßen.<br />

Wie die ergänzende Untersuchung zur Schadstoffimmission im feineren Raster unter Berücksichtigung<br />

der novellierten 22. BImSchV zeigt, sind die in der Flughafenumgebung zu erwartenden erhöhten Stickstoffdioxidkonzentrationen<br />

überwiegend durch den Kfz-Verkehr verursacht. Eventuell hierdurch mögliche<br />

Stickstoff-Depositionen sind jedoch nicht als gesundheitsbeeinträchtigend bzw. gesundheitsgefährdend<br />

einzustufen, der Stickstoffeintrag wirkt möglicherweise sogar als Dünger.

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