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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 673 von 1171<br />

schutzwand an der BAB 113n im Bereich Kienberg stellen sicher, dass durch die straßenbaulichen Folgemaßnahmen<br />

keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden<br />

können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (§ 41 Abs. 1 BImSchG).<br />

Von den Trägern des Vorhabens sind die Lärmimmissionen, die von den neu zu bauenden und wesentlich<br />

zu ändernden Straßen ausgehen werden, nach den Maßstäben der §§ 41 bis 43 BImSchG i. V. m.<br />

der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036) und der „Richtlinien<br />

für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ (RLS-90) der Forschungsgesellschaft für Straßen-<br />

und Verkehrswesen e. V untersucht worden. Die Ergebnisse sind im Gutachten M 6 über Lärmauswirkungen<br />

durch Bodenverkehr zusammengefasst. Die sich aus den o. g. Berechnungen ergebenden Einzelnachweise<br />

der Beurteilungspegel sind in den Tabellen 10-14 bis 10-18 des Gutachtens M 6 detailliert<br />

dargestellt. Der schalltechnischen Untersuchung wurden als Prognoseverkehrsmengen für das Jahr<br />

20XX eine Prognose für das Jahr 2023 und die in den Tabellen 10-4 und 10-5 des Gutachtens M 6<br />

ausgewiesenen Werte zugrunde gelegt. Die in den Tabellen ausgewiesenen Lkw-Anteile wurden projektbezogen<br />

ermittelt. Auch die vom Amt für Immissionsschutz Wünsdorf mit Schreiben vom 03.07.2000<br />

kritisierten Lkw-Anteile auf dem Zubringer von der BAB 113n zum Flughafen beruhen auf projektbezogenen<br />

Prognosedaten, nämlich den Verkehrsstärkekarten des Landesamtes für Bauen, Verkehr und<br />

Straßenwesen aus dem Jahre 2000 sowie auf aktuellen Straßenverkehrszählungen (3. Quartal 2003)<br />

der Dauerzählstellen auf der BAB 113 in Kiekebusch und auf der B 96a in Mahlow sowie auf dem Gutachten<br />

M 6 (Antrag, Band M 6, S. 24 und Tabellen M 10-1 bis 10-4). Die Tabelle A in der Anlage zur<br />

16. BImSchV ist nicht angewandt worden, weil gemäß Satz 3 in Anlage 1 der 16. BImSchV „der maßgebende<br />

Lkw-Anteil ... nach Tabelle A berechnet wird, sofern keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse<br />

vorliegen“. Da diese hier vorliegen, sind sie den Tabellenwerten vorzuziehen.<br />

Die Übereinstimmung mit den Werten der Spalte 4 (Gemeindestraßen) der Tabelle A in der Anlage zur<br />

16. BImSchV ist zufällig. Auch die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw und Lkw sind<br />

den Tabellen 10-4 und 10-5 des Gutachtens M 6 zu entnehmen.<br />

Für die neu zu bauenden Straßen, das sind vor allem die<br />

- Haupterschließungsstraße vom Flughafenterminal zur BAB 113n (von Bau-km 0+976 bis 2+038) mit<br />

Anschlussstelle bei km 6+147 der BAB 113n,<br />

- zweite (redundante) Erschließungsstraße vom Flughafenterminal zur B 96a (von Bau-km 0+000 bis<br />

2+992),<br />

- Ortsumgehung Selchow im Zuge der L 75 (von Bau-km 0+000 bis 2+385),<br />

wurde im lärmtechnischen Gutachten festgestellt, dass der von dem zu erwartenden Straßenverkehr<br />

ausgehende Lärm (Beurteilungspegel Lr) die Immissionsgrenzwerte (in den Planunterlagen auch „IGW“<br />

genannt) an der bereits vorhandenen Bebauung beidseitig der o. g. Straßen<br />

- an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen von 57/47 dB(A) tags/nachts<br />

- in reinen und allgemeinen Wohngebieten/Kleinsiedlungsgebieten von 59/49 dB(A) tags/nachts<br />

- in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten von 64/54 dB(A) tags/nachts (Dieser Kategorie<br />

sind gemäß Nr. 10.2 Abs. 4 der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der<br />

Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - (VkBl. Heft 12 1997, 434) auch Kleingartengebiete i. S. des

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