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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 340 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

2.2.9.3 Sonstiges<br />

Weitere Einwendungen rügen einen Mangel der Planrechtfertigung, alternative Standorte seien nicht<br />

ausreichend geprüft und bewertet worden. Die Alternativenprüfung ist jedoch nicht Gegenstand der<br />

Planrechtfertigung, sondern im Rahmen der Abwägung zu prüfen. Auf die dortigen Ausführungen wird<br />

verwiesen.<br />

Alle übrigen Einwendungen zur Planrechtfertigung sind nicht näher konkretisiert und deshalb nicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

2.3 Schienenanbindung<br />

Die Planfeststellung der Schienenanbindung einschließlich der Errichtung des unterirdischen Bahnhofs<br />

ist gemäß § 78 Abs. 1 VwVfGBbg mit der Planfeststellung des Ausbauvorhabens für den Verkehrsflughafen<br />

Berlin-Schönefeld verbunden und bedarf ebenfalls der Planrechtfertigung.<br />

2.3.1 Antragsbegründung<br />

Die Antragsteller begründen die Schienenanbindung mit den aus den prognostizierten Fluggastzahlen<br />

abgeleiteten Fahrgast- und Zugzahlen für den flughafenbezogenen Schienenverkehr.<br />

Ausgangspunkt ist die in dem Verkehrskonzept zum Flughafen Berlin-Schönefeld erstellte Luftverkehrsprognose<br />

(vgl. C.II.4 „Luftverkehrsbedarf“, ab Seite 350). Danach ist mit einer stetig wachsenden Nachfrage<br />

nach Luftverkehrsleistungen und einem permanenten Anstieg des jährlichen Passagieraufkommens<br />

auf 19,1 Millionen bis 2010 und mit einer Zielgröße von 30 Millionen Passagieren pro Jahr bis<br />

2023 zu rechnen. Unter Zugrundelegung dieser Prognose sowie der verkehrs- und umweltpolitischen<br />

Forderung, einen Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen von 50 % anzustreben,<br />

wird mit einem Anteil des Schienenverkehrs zwischen 40 und 50 % des Verkehrsaufkommens<br />

gerechnet.<br />

Der mit dem bestehenden Schienensystem erbringbare Zubringerverkehr zum Flughafen kann nicht die<br />

verkehrspolitisch gewollte Aufgabenstellung erfüllen, den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld mit seiner<br />

künftig herausragenden Bedeutung für den Flugverkehr bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig<br />

anzubinden. Die Erweiterung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur ist daher unabdingbar. Die planfestgestellten<br />

Maßnahmen sind notwendige Voraussetzungen, um die Fern- und Regionalbahnanbindung<br />

sowie die S-Bahn-Anbindung kapazitätsgerecht zu erweitern.<br />

Zur Antragsbegründung im Einzelnen wird ergänzend auf den Erläuterungsbericht zur Verkehrsanbindung<br />

Schiene verwiesen (s. Antrag, Band D 1).<br />

2.3.2 Aktuelle Situation<br />

Der bestehende Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld liegt am südlichen Berliner Außenring zwischen<br />

dem Kreuz Glasower Damm und dem Grünauer Kreuz. Wie die Träger des Vorhabens zutreffend dargelegt<br />

haben, ist der Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld mit den zum vorhandenen Abfertigungsterminal<br />

führenden Zubringerverkehren bereits jetzt nicht mehr in der Lage, die Anforderungen des Flugverkehrs<br />

an eine bedarfsgerechte schienenseitige Erschließung zu erfüllen. Im derzeitigen Zustand<br />

bestehen erschwerte und zeitaufwändige Umsteigebeziehungen vom Bahnhof zum Flughafenterminal.<br />

Diese Erschwernisse bei der Erschließung des Flughafens mit öffentlichen Verkehrsmitteln haben die

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