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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 407 von 1171<br />

Voraussetzung für den Flugbetrieb an einem Flughafen sind ausreichende Entscheidungshöhen und<br />

Sichtweiten. Insbesondere bei Flügen nach Instrumentenflugregeln sind gute Sichtverhältnisse in der für<br />

den Piloten maßgeblichen Entscheidungshöhe, in der beim Anflug die Entscheidung fällt, ob eine sichere<br />

Landung durchgeführt werden kann, wichtig. Die Entscheidungshöhen werden im Wesentlichen<br />

durch die Hauptwolkenuntergrenzen bestimmt.<br />

Mit Nebel, also Sichtweiten unter 1.000 m, ist an 55 Tagen zu rechnen. Im Oktober tritt im Mittel an<br />

nahezu 30 % der Tage Nebel auf. Der Nebel hält sich meistens nur einen Tag, im November und Januar<br />

sind jedoch auch längere Perioden mit Nebel zu beobachten.<br />

Flüge nach Sichtflugregeln sind bei Sichtweiten unter 800 m generell für alle Luftfahrzeuge verboten, für<br />

Flugzeuge sind diese Flüge bei Sichtweiten unter 1.500 m nicht gestattet. Diese schlechten Bedingungen<br />

treten bevorzugt in den Frühstunden der Spätherbst- und Wintermonate auf, insgesamt in ca. 10 %<br />

der Stunden treten Sichtweiten von unter 800 m auf. Tagsüber ist in den Sommermonaten kaum mit<br />

Einschränkungen zu rechnen. Flüge nach Sichtflugregeln bilden die Ausnahme an einem Verkehrsflughafen.<br />

Für die am Flughafen hauptsächlich durchgeführten Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) herrschen<br />

gute Bedingungen. Betrachtet man die Häufigkeit, mit der Sichtweiten von unter 800 m und Hauptwolkenuntergrenzen<br />

unter 60 m auftreten (ICAO-Kategorie I für Präzisionsanflüge), ergeben sich durchschnittliche<br />

Nutzungseinschränkungen in den Monaten Oktober bis März von 3 % bis 6 % der Stunden<br />

eines Tages. Die höchsten Nutzungsausfallzeiten treten im November mit 6 % der Stunden eines Tages<br />

auf, in den frühen Morgenstunden (05:00 bis 07:00 Uhr) bis zu 10 %. Dennoch ist im Mittel mit einer<br />

Nutzbarkeit des Flughafens von 98 % der Stunden eines Jahres zu rechnen. Erwartungsgemäß nimmt<br />

der Zeitanteil des Nutzungsausfalls mit Herabsetzung der Anforderungen an Sichtweite und Wolkenuntergrenze<br />

ab. Der November erweist sich auch sonst als Monat mit ungünstigen Bedingungen. Im Tagesverlauf<br />

sind besonders in den Frühstunden ungünstige Wetterbedingungen für Flüge nach Instrumentenflugregeln<br />

anzutreffen. Für Wetterbedingungen, die denen der ICAO-Kategorie II für Präzisionsanflüge<br />

entsprechen, reduziert sich die mittlere Ausfallzeit auf 1,1 % der Stunden eines Jahres. Bei<br />

extrem schlechten Wetterbedingungen, die denen nach ICAO-Kategorie IIIb (Sichtweiten unter 100 m,<br />

Hauptwolkenuntergrenze unter 60 m) entsprechen, ist im Mittel lediglich in 0,2 % der Stunden eines<br />

Jahres die Benutzbarkeit des Flughafens nicht gegeben. Sofern Präzisionslandebahnen der ICAO-<br />

Kategorie IIIb vorgehalten werden, ist die Nutzbarkeit des Flughafens im Jahresmittel in 99,8 % der<br />

Betriebsstunden gegeben, lediglich für die zweite Nachthälfte des Monats November geht im Jahresmittel<br />

die Nutzbarkeit auf 98,5 % der Stunden des Monats November zurück. Es ist vorgesehen, auch die<br />

neue Südbahn 07R/25L als Präzisionslandbahn der ICAO-Kategorie IIIb für beide Richtungen zuzulassen.<br />

Einwender führen aus, es sei notwendig, bei schlechten Sichtverhältnissen, z. B. Nebelwetterlagen<br />

einen Ersatzflughafen im Berliner Raum zu haben. Wegen der vergleichsweise hohen Nebelhäufigkeit<br />

am Standort, komme es zu einer erhöhten Absturzgefahr.<br />

Dem Einwand wird nicht gefolgt, die Landebahnen werden mit Präzisionsanflughilfen ausgestattet sein,<br />

es ist daher auch bei schlechten Sichtverhältnissen, z. B. bei Nebel, möglich, sicher zu landen. Die Nebelhäufigkeit<br />

ist am Standort nicht besonders ausgeprägt, andere internationale Flughäfen weisen<br />

schlechtere Bedingungen auf. Sollte eine Start- und Landebahn blockiert sein, z. B. durch Schneeräumarbeiten,<br />

steht die Parallelbahn für den Flugbetrieb zur Verfügung.

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