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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 162 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

11) Mindestens 2 Monate vor Beginn der Baumaßnahme ist der Planfeststellungsbehörde ein detailliertes<br />

Monitoringkonzept vorzulegen, das vorher mit den Fachbehörden abzustimmen und ggf. zu präzisieren<br />

ist.<br />

12) Die Möglichkeit einer Fortschreibung des abgestimmten Monitoringkonzeptes entsprechend dem<br />

aktuellen Kenntnisstand und in Auswertung der sich einstellenden hydrodynamischen Bedingungen<br />

während der Absenkungsphase ist sicherzustellen.<br />

13) Für die Planung, Koordinierung und Überwachung im Rahmen des Monitorings Grundwasserabsenkung<br />

ist ein dafür geeignetes Ingenieurbüro (Nachweis von Referenzen) zu beauftragen. Dieses<br />

koordiniert alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und realisiert das Monitoring sowie die Beweissicherung<br />

und Dokumentation gegenüber den Fachbehörden.<br />

14) Zur Überwachung der Absenkungsmaßnahmen ist ein DV-gestütztes Überwachungssystem einzurichten<br />

und zu betreiben.<br />

15) Die zuständige Wasserbehörde und die einzubeziehenden Fachbehörden sind an das DV-gestützte<br />

Grundwasserüberwachungssystem anzuschließen. Damit wird ein Zugriff auf echtzeitnahe Daten<br />

gewährleistet. Innerhalb welcher Zeiträume ein Zugriff auf die jeweiligen Daten ermöglicht werden<br />

soll, ist mit den Fachbehörden abzustimmen.<br />

16) Für Grenzwertüberschreitungen und Havarien ist ein abgestimmtes Havariekonzept mit festgelegten<br />

Grenzwerten vor Beginn der Absenkungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der unteren und<br />

oberen Wasserbehörde zu erarbeiten und der Planfeststellungsbehörde vorzulegen.<br />

17) Halbjährlich sind die Daten in ausgewerteter Form, d. h. Ganglinien an ausgewählten Pegeln, aktueller<br />

Grundwassergleichenplan und Ausweisung eventueller Grenzwertüberschreitungen der zuständigen<br />

Wasserbehörde zu übergeben.<br />

18) Nach Abschluss der Grundwasserabsenkung ist ein Abschlussbericht zu erstellen und der zuständigen<br />

Wasserbehörde zu übergeben.<br />

19) Das Grundwassermonitoring ist nach Abschluss der Baumaßnahmen bis zur Einstellung eines ausgeglichenen<br />

Wasserhaushaltes fortzusetzen.<br />

12.6.2.2 Gewässergüte<br />

1) Zur Problematik der Gefährdung durch Salzwasser sind unter Bezug auf die Abstimmung mit dem<br />

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) der salinarbedingte<br />

Einfluss der Grundwasserabsenkung auf das Einzugsgebiet der Wasserfassung Eichwalde<br />

sowie auf den Bereich des westlichen Selchower Flutgrabens in gesonderten Abstimmungen mit<br />

den Fachbehörden mindestens 3 Monate vor Entwässerungsbeginn zur konkreten Festlegung von<br />

Überwachungsmaßnahmen als Bestandteil des Gesamtmonitoringkonzeptes erforderlich.<br />

2) Vor der Abstimmung des Monitoringprogramms sind zur Feststellung des Ausgangszustandes an<br />

ausgewählten Grundwassermessstellen zum Abgleich mit Altanalysen mindestens je eine Grundwasserprobe<br />

gemäß den Anforderungen für das Genesemodell des LBGR zu entnehmen und analysieren<br />

zu lassen. Die Auswahl der Grundwassermessstellen ist mit dem LBGR abzustimmen. Auf<br />

der Grundlage der ausgewerteten Analysenergebnisse ist über zusätzlich zu errichtende Grund-

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