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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1103 von 1171<br />

liche Zerschneidungen, Querungen und Störungen von Sichtachsen zur Folge. Sie hätten zudem zu<br />

zusätzlichen Konflikten mit Erholungsnutzungen und den Hindernisfreiflächen des Flughafens geführt.<br />

Hinsichtlich der Gefährdung von Vögeln durch Vogelschlag verursachen die untersuchten Varianten mit<br />

einer zusätzlichen Zerschneidung von Freiflächen eine Zunahme der Gefährdung. Bei Verlauf entlang<br />

eines Waldsaumes – wie bei der gewählten Variante - ist auf der Grundlage einer gutachterlichen Einschätzung<br />

des DAVVL (Deutscher Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr) davon<br />

auszugehen, dass Vögel diesen als natürliche Barriere wahrnehmen, so dass trotz Trassenverlängerung<br />

gegenüber der derzeit bereits vorhanden Trasse eher von einer Verringerung des Vogelschlagsrisikos<br />

auszugehen ist. Gleichzeit tragen die Vermeidungsmaßnahmen, nämlich Kenntlichmachung der<br />

Leitungen und ausreichend dimensionierte Isolatoren (vgl. Nebenbestimmung A.II.9.1.8<br />

„Kenntlichmachung von Freileitungen“, ab Seite 115), zu einer weiteren Minimierung bei.<br />

Weitere von einer Fachbehörde im Anhörungsverfahren angeführte Möglichkeiten, diese Trasse mit<br />

anderen Verkehrstrassen (Autobahn oder der Fernbahn) zu bündeln, stellen keine sinnvoll zu betrachtenden<br />

Alternativen dar, da anders als bei der gewählten Lösung die Zwangspunkte für die Umverlegung<br />

dieser Trassenführung entgegenstehen.<br />

3.3.5.2 Varianten für die Stromversorgung des Flughafens von Süden<br />

Für die Versorgung des Flughafens von Süden wurde eine Variante gewählt, die eine Neutrassierung<br />

einer 110-kV Freileitung außerhalb des Flughafengeländes erforderlich macht. Als weitere Varianten<br />

wurde die Versorgung über eine erdverlegte 110-kV- bzw. 20-kV-Leitung entlang des Flughafenzauns<br />

untersucht. Rein umweltfachlich wäre eine Variante mit erdverlegtem Kabel zu bevorzugen, da der Flächenverbrauch<br />

geringer wäre und auch sonst geringere Auswirkungen auf die Schutzgüter (vor allem<br />

durch Zerschneidung) zu erwarten wären.<br />

Die Variante mit erdverlegtem Kabel hat sich jedoch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen als<br />

nicht vorzugswürdig erwiesen. So entstehen bei der Erdverkabelung höhere Energieverluste, es gibt<br />

geringere Übertragungskapazitäten und eine erhöhte Störanfälligkeit. Eine Freileitung ist in Havariefällen<br />

zudem leichter zugänglich (Vergleiche dazu die Ausführungen im Abschnitt C.II.16 „Leitungen und<br />

Anlagen“, ab Seite 876).<br />

Nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde erwachsen aus der beantragten Variante keine nicht<br />

minimierbaren bzw. kompensierbaren Eingriffe.<br />

3.3.6 Entwässerung<br />

Auch im Hinblick auf die Ableitung des Niederschlagswassers vom Flughafen wurden anderweitige<br />

Lösungsmöglichkeiten geprüft. Die Planfeststellungsbehörde hat die Planung der Träger des Vorhabens<br />

auch unter Berücksichtigung alternativer Lösungsmöglichkeiten im Abschnitt C.II.14 „Wasserwirtschaft“,<br />

ab Seite 756, in technischer Hinsicht nachvollzogen. Gemäß Band E1.4 sind insgesamt 7 Varianten zu<br />

berücksichtigen. Dies sind:<br />

- Ableitung über den Bewässerungsüberleiter in die Nuthe<br />

- Ableitung auf die Rieselfelder bei Deutsch-Wusterhausen, für deren Beschickung eine Druckleitung<br />

besteht, die nahe am Flughafen vorbeiführt<br />

- Ableitung über Bohnsdorf zur Dahme

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