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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 203 von 1171<br />

chend den Schreiben der unteren Bodenschutzbehörde vom 16.01.2004 und 05.02.2004 wird nachgekommen.<br />

3 Grundstückserschließung<br />

Die Details zu den Erschließungslösungen und zu evtl. Beeinträchtigungen während der Bauzeit werden<br />

rechtzeitig vor Bauausführung mit den betroffenen Grundstückseigentümern bzw. Pächtern besprochen.<br />

4 Temporär genutzte Flächen<br />

Temporär genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen werden nach der Bauzeit wieder in ihren ursprünglichen<br />

oder in einen gleichwertigen Zustand zurückgeführt..<br />

5 Fernseh- und Rundfunkempfang<br />

Falls eine Satellitenempfangsanlage nachweislich durch die Luftfahrzeuge gestört wird, wird das entsprechende<br />

Grundstück auf Kosten der Träger des Vorhabens verkabelt.<br />

6 Eigenwasserversorgung<br />

Bei einer nachweislich durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigung der Eigenwasserversorgung<br />

erstatten die Vorhabenträger die nachgewiesenen Kosten für die Sicherung der Trinkwasserversorgung.<br />

7 LBP<br />

Sollte ein Biotopziel nicht erreicht werden, werden die Träger des Vorhabens Nachbesserungen vornehmen.<br />

Eine naturschutzfachliche Baubegleitung wird eingesetzt, um die Durchführung der Vermeidungs-, Minderungs-<br />

und Schutzmaßnahmen abzusichern.<br />

Die Ausführungsplanung und eventuelle Änderungen werden mit den Naturschutzbehörden und der<br />

Planfeststellungsbehörde abgestimmt. Die in den Absätzen 218 und 219 (Auftragsvergabe und Entwicklungspflege<br />

der Pflanzungen) der Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz<br />

und Raumordnung vom 07.07.2000 geforderten Maßnahmen werden durchgeführt.<br />

Der Abschluss der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird den Naturschutzbehörden und den betroffenen<br />

Landkreisen mitgeteilt.<br />

Die Hinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (Abs. 245 der Stellungnahme<br />

vom 07.07.2000) hinsichtlich Baustellennebenflächen und -straßen werden beachtet.<br />

8 Digitale Daten für Kompensationskataster<br />

Die Träger des Vorhabens werden den zuständigen Fachbehörden EKIS - Bögen und Übersichtskarten<br />

zur Erfassung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stellen und eine Bilanztabelle der<br />

abgeschlossenen Kompensationsmaßnahmen hinzufügen. Es wird eine jährliche Meldung erfolgen.

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