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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 564 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

erste leichte Kommunikationsstörungen auf. Ein präventiver Tages-Richtwert (außen) für befriedigende<br />

Kommunikation ist in der Fluglärmsynopse bei einem Leq(3,Tag) von 59 dB(A) und ein präventiver Richtwert<br />

Leq(3,Tag) von 40 dB(A) innen (für gute Kommunikation) definiert. Auch der Arbeitskreis für Lärmwirkungsforschung<br />

beim Umweltbundesamt empfahl bereits 1985 einen Innengeräuschpegel von 40 dB(A)<br />

für gutes bis sehr gutes Sprachverständnis bei familiärer Kommunikation. Der kritische Toleranzwert zur<br />

Vermeidung von Kommunikationsstörungen liegt nach der Fluglärmsynopse bei einem Leq(3,Tag) von 62<br />

dB(A).<br />

Für eine gute Kommunikation im Innenraum tagsüber im Abstand von vier Metern ergibt sich aufgrund<br />

der vorhandenen Untersuchungsergebnisse bei normalem/angehobenen Sprechpegel als Richtwert für<br />

Kommunikationsstörungen ein Dauerschallpegel Leq(3,Tag) von 40 dB(A), was bei geschlossenen Fenstern<br />

je nach Güte der Fenster einem Außenpegel von 64 bis 74 dB(A) entspricht. Für den Zeitraum mit<br />

hohen Anforderungen an die Kommunikationsgüte ist das Schließen der Fenster aus der Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

zumutbar. Um mindestens eine gute bis sehr gute Sprachverständlichkeit bei zwei<br />

Meter Abstand zu gewährleisten, muss ein Innenwert mit einem Leq(3,Tag) von 45 dB(A) eingehalten werden.<br />

198 Das entspricht bei einem gekippten Fenster einem Außenpegel von 60 dB(A). Die Planfeststellungsbehörde<br />

legt daher im Bereich des allgemeinen Lärmschutzes einen Dauerschallpegel von 60<br />

dB(A) außen als Grenze zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen fest. Die Maximalpegel dürfen<br />

im Rauminnern einen Wert von 55 dB(A) nicht übersteigen. Für empfindliche Personengruppen gelten<br />

teilweise andere Werte, die in den nachfolgenden Abschnitten behandelt werden.<br />

Für die Kommunikationsstörungen im Außenwohnbereich können weniger strenge Anforderungen aufgestellt<br />

werden, da hier auch andere, nicht zu vermeidende Störungen einwirken. Der Fluglärm wirkt<br />

nicht permanent ein, es sind Lärmpausen vorhanden. Andererseits kann durch Stimmhebung die Störung<br />

teilweise kompensiert werden. Auch ist die Nutzung des Außenwohnbereichs beschränkt, das<br />

Wohnen im Freien (Terrassen- und Balkonnutzung) ist aus klimatischen und meteorologischen Gründen<br />

jahreszeitlich stark eingeschränkt. Störpegel für den Außenwohnbereich zu einer noch tolerierbaren<br />

Nutzung liegen bei einem Dauerschallpegel von etwa 68 dB(A). 199 Das Umweltgutachten 1996 des Rates<br />

von Sachverständigen für Umweltfragen hält Kommunikationsbeeinträchtigungen bei einem Dauerschallpegel<br />

von mehr als 65 dB (A) im Außenwohnbereich nicht mehr für akzeptabel. 200<br />

Für den Außenwohnbereich ist die Festlegung höherer Grenzen als für den Innenwohnbereich angemessen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde legt die Grenze der einfach-rechtlichen Zumutbarkeit von Kommunikationsbeeinträchtigungen<br />

im Außenwohnbereich bei einem Dauerschallpegel von 65 dB(A) fest.<br />

10.1.2.4.2 Beeinträchtigung der Erholungsfunktion<br />

Unerwünschter Lärm kann die Erholung beeinträchtigen. Zum anderen werden gerade in der Erholung<br />

lärmintensive Bereiche und Aktivitäten gesucht, so dass es nicht um den Schallpegel an sich geht, sondern<br />

die Erholungsaktivitäten im Zusammenhang mit einer Freizeitsituation zu sehen sind.<br />

198 Spreng (2003): 102-103<br />

199 Lazarus, H. (1990): New techniques for describing and assessing speech communication under conditions of interference.<br />

In: Berglund, B., Lindvall, T. (eds.) (1990): Noise as a Public Health Problem – Part I. Stockholm: Swedish Council<br />

Building Research: 197-226.<br />

200 SRU (1996): Umweltgutachten 1996 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen. Zur Umsetzung einer dauerhaft<br />

umweltgerechten Entwicklung. BT-Drucksache 13/4108: 193.

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