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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 722 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

11.3.5 Ergebnis der Prognose<br />

11.3.5.1 Stickoxide<br />

Nach der 22. BImSchV liegt der 98-Perzentilgrenzwert bis zum 31. Dezember 2009 bei 200 µ g/m³. Ab<br />

dem 1. Januar 2010 liegt der 24-h-Immissionsgrenzwert bei 200 µg/m³ und der Jahresmittelwert bei<br />

40 µ g/m³.<br />

Aus den mit dem Antrag auf Planfeststellung eingereichten Prognosen, sowie den von iMA/argumet<br />

nachträglich durchgeführten Berechnungen geht hervor, dass im Untersuchungsgebiet in den Szenarios<br />

2007 und 20XX an keinem der untersuchten Orte der 24-Stunden-Maximalwert (Kurzzeitbereich) in<br />

Höhe von 200 µg/m³ überschritten wird. Die prognostizierten Werte für den Endausbau der Nachuntersuchung<br />

der Träger des Vorhabens liegen im Kurzzeitbereich zwischen 106 bis 122 µg/m³.<br />

Der über ein Kalenderjahr einzuhaltende Maximalwert von 40 µg/m³ wird nach der Berechnung von<br />

iMA/argumet für das Szenario 20XX im Nahbereich der oben beschriebenen Straßenabschnitte innerhalb<br />

der Wohnbereiche nicht überschritten. Die Werte liegen zwischen 26,4 µg/m³ und 40,0 µg/m³. Der<br />

Maximalwert von 40 µg/m³ wird innerhalb der Wohnbebauung der Ortschaft Schönefeld prognostiziert.<br />

In Autobahnnähe (in einem Nahbereich von ca. 30 m) sind in den Untersuchungsräumen der Ortschaften<br />

Kiekebusch und Schönefeld Überschreitungen des Grenzwertes zu erwarten. Die Prognosen liegen<br />

hier zwischen 46,0 µg/m³ und 73,0 µg/m³. Es handelt sich bei den Untersuchungsflächen allerdings um<br />

Bereiche, in denen sich keine Wohnbebauung befindet und sich somit Menschen nicht dauerhaft aufhalten.<br />

11.3.5.2 Kohlenmonoxid<br />

Für Kohlenmonoxid sieht die 22. BImSchV einen Jahresmittel-Grenzwert von 10 mg/m³ vor.<br />

Die von den Trägern des Vorhabens zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung vorgelegten Berechnungen<br />

enthalten keine Ergebnisse bezüglich der Achtstundenmittelwerte, sondern beziehen sich<br />

auf Jahresmittelwerte bzw. 98-Perzentil-Werte. Eine Einschätzbarkeit der Belastung ist dennoch gegeben,<br />

wenn auch zu berücksichtigen ist, dass die Jahresmittelwerte ein erheblich gröberes Raster bilden<br />

als die Achtstundenmittelwerte. Da die ermittelten 98-Perzentil-Werte der Jahresgänge im Durchschnitt<br />

bei lediglich 1/10 der Grenzwert-Konzentration laut 22. BImSchV liegen (vgl. M 11, Kapitel 11, S. 43), ist<br />

diese vereinfachte Abschätzung nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde zu vertreten.<br />

So lagen die Jahresmittelwerte für CO 1994 bzw. 1997 in den unmittelbar am Flughafen gelegenen acht<br />

näher untersuchten Gemeinden (z. B. Selchow oder Kienberg mit einem Jahresmittelwert von<br />

0,268 mg/m³ CO) zum Teil wesentlich niedriger als in anderen Orten der Umgebung (z. B. Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf<br />

mit einem Jahresmittel von 0,5 bis 1 mg/m³ CO). Wie die Berechnungen<br />

zeigen, bleibt diese Verteilung auch nach Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld und Erreichen der<br />

Endkapazität im Szenario 20XX erhalten. Somit wird im Szenario 20XX der Grenzwert für CO in Höhe<br />

von 10 mg/m³ gemäß 22. BImSchV (2003) in allen untersuchten Gemeinden im Jahresmittel nicht überschritten.<br />

Selbst in den verhältnismäßig am stärksten beeinträchtigten Gemeinden wird der Grenzwert<br />

nicht erreicht.

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