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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 583 von 1171<br />

Schwellenwert-Kriterium oder NAT-Kriterium (Number of Events Above Threshold) genannt - erforderlich.<br />

Pegel-Häufigkeits-Kriterien sind definiert durch die Anzahl der Überschreitungen eines Pegelwerts, der<br />

Schwelle, während einer bestimmten Zeitperiode. Insbesondere zur Ermittlung der durch die nächtliche<br />

Fluglärmbelastung verursachten Aufwachreaktionen ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

die Verwendung eines Pegel-Häufigkeits-Kriteriums erforderlich. Für die Beurteilung von Aufwachreaktionen<br />

sind die Maximalschallpegel von 55 dB(A) am Ohr des Schläfers zu betrachten. Hieraus resultiert<br />

ein Maximalschallpegel von 70 dB(A) außen, da für einen durchschnittlichen Musterraum bei gekipptem<br />

Fenster eine Schallpegeldifferenz zwischen innen und außen von ca. 15 dB(A) gegeben ist. Seitens der<br />

Planfeststellungsbehörde werden bis zu 6 Lärmereignisse pro Nacht mit einem Maximalpegel von 70<br />

dB(A) noch als zumutbar angesehen. Für Außenpegel ergibt sich somit ein Pegel-Häufigkeits-Kriterium<br />

von 6 mal 70 dB(A).<br />

Alle Schwellenwert-Kriterien besitzen die Eigenschaft, dass sie lediglich einen Grenzwert definieren. Die<br />

Gesamtanzahl der Lärmereignisse und die Höhe der Überschreitungen eines vorgegebenen Schwellenwerts<br />

gehen in das Kriterium nicht ein.<br />

10.1.3.2 Bodenlärm<br />

Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes gelten nicht für Flugplätze. Für die aus dem<br />

Flugbetrieb eines Flugplatzes resultierende Bodenlärmbelastung existieren somit keine verbindlichen<br />

Grenzwerte.<br />

Geräusche, die durch den Flugverkehr erzeugt werden, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Emissionscharakteristik<br />

von den durch Rollverkehr, Betrieb von Hilfsgasturbinen oder Triebwerksprobeläufe erzeugten<br />

Geräuschen. Rollbewegungen erzeugen wie Vorbeiflüge diskrete Einzelgeräusche, wenn auch<br />

mit deutlich längerer Geräuschdauer. Demgegenüber treten beim Betrieb von Hilfsgasturbinen auf dem<br />

Vorfeld und bei Triebwerksprobeläufen mehr oder weniger konstante Lärmpegel über lange Einwirkzeiten<br />

bis hin zu einer Stunde auf. Hier kann also nicht mehr von typischen Einzelgeräuschen gesprochen<br />

werden, vielmehr haben die durch diese Betriebsvorgänge erzeugten Geräusche eher den Charakter<br />

eines Dauergeräusches.<br />

Die Verwendung von Pegel-Häufigkeits-Kriterien erscheint bei der Beurteilung des Bodenlärms nicht<br />

sinnvoll, da Einzelgeräusche zum großen Teil aufgrund der langen Einwirkzeiten nicht mehr definierbar<br />

sind. Darüber hinaus nehmen die z.T. ohnehin relativ niedrigen Maximalpegel mit zunehmender Ausbreitungsentfernung<br />

aufgrund des Bodeneinflusses stark ab, während die langen Einwirkzeiten unter<br />

Umständen dazu führen, dass selbst an entfernteren Immissionsorten noch deutliche Beiträge an<br />

Schallenergie auftreten können. Auch mittlere Maximalpegel scheinen daher zur Beschreibung der<br />

durch den Bodenlärm hervorgerufenen Immissionswerte nicht geeignet.<br />

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bei der Beurteilung des Bodenlärms in erster Linie auf zeitintegrierte<br />

Bewertungsmaße wie den energieäquivalenten Dauerschallpegel zurückzugreifen.<br />

Zur Beurteilung der von Triebwerksprobeläufen ausgehenden Geräuschimmissionen wurden zusätzlich<br />

die bei maximaler Startleistung in der Umgebung des Flughafens verursachten Maximalpegel betrachtet.<br />

Während eines durchschnittlichen, einstündigen Triebwerksprobelaufs werden die Triebwerke<br />

durchschnittlich ca. eine Minute mit maximaler Startleistung betrieben.

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