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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1113 von 1171<br />

2) Auswirkungen auf Erholungsräume<br />

Von zusätzlicher Verlärmung betroffen sind auch Bereiche, die vor allem der Erholung in der freien<br />

Landschaft dienen.<br />

In der ursprünglichen UVS wurde die Schwelle für die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Erholungsfunktion<br />

bei einem Dauerschallpegel Leq(3,Tag) von 62 dB(A) festgelegt. Dieser Wert wurde im<br />

Anhörungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange kritisiert. Es wurde auch bemängelt, dass<br />

wesentliche für Erholungszwecke genutzte Bereiche nicht berücksichtigt worden seien und insbesondere<br />

die Bedeutung des Untersuchungsraums für die Erholungssuchenden aus der Stadt Berlin<br />

nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens zeigte sich,<br />

dass im Rahmen der UVS keine eigene Bewertung der Erholungsverminderung durch Verlärmung<br />

erfolgt war. Aufgrund der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurde eine neue Darstellung der<br />

durch Verlärmung der Erholungsfunktion verursachten Beeinträchtigungen innerhalb der UVS vorgenommen.<br />

Für die Abgrenzung des Bereichs, in dem Auswirkungen auf die Erholungsnutzung zu<br />

betrachten sind, wird nunmehr der in der aktuellen lärmmedizinischen Diskussion vorgeschlagene<br />

präventive Richtwert für das Schutzziel Erholung/Rekreation der Leq(3,Tag) mit 57 dB(A) herangezogen.<br />

Damit sind die Auswirkungen der Verlärmung auf die Erholungseignung hinreichend untersucht<br />

und dargestellt worden.<br />

Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens wiederholt angesprochenen und auch nach Auffassung<br />

der Planfeststellungsbehörde im besonderem Maße für die ruhige Erholungsnutzung geeigneten<br />

Erholungswälder im Landschaftsschutzgebiet Grünau im Bereich des Berliner Bezirks Köpenick und<br />

das Landschaftsschutzgebiet Diedersdorfer Heide und Großbeeeren Graben liegen im Einflussbereich<br />

einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung der Erholungseignung.<br />

4.2.3.1.2 Verkehrslärm<br />

Relevante Geräuschimmissionen in der jeweiligen Umgebung ergeben sich auch durch die Lärmimmissionen<br />

des Verkehrs auf den neu zu errichtenden bzw. auszubauenden Trassen für die straßen- und<br />

schienenseitige Erschließung des Flughafens. Dies betrifft vor allem die Anbindung an die BAB 113n<br />

und die B 96a sowie die Straßenanbindung des Hochbaubereiches West sowie die neu zu errichtenden<br />

bzw. wesentlich zu ändernden Schienenwegen für die Anbindung an die Dresdner Bahn und die Anbindung<br />

an die Görlitzer Bahn bis km 10,8+30.<br />

Außerdem wird es durch die Zunahme des flughafeninduzierten Verkehrs auf vorhandenen Verkehrswegen<br />

zu zusätzlichen Geräuschimmissionen kommen. Zu beachten ist allerdings, dass bei allen Straßenneubauvorhaben<br />

in der Umgebung des Flughafens, insbesondere bei der BAB 113n und der Ortsumgehung<br />

Selchow die Verkehrszunahmen durch den Flughafenausbau bereits berücksichtigt wurden.<br />

4.2.3.1.3 Gesamtlärm<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat im Abschnitt C.II.10 „Lärm“ auch geprüft, ob durch das Zusammenwirken<br />

von Flug-, Straßen- und Schienenverkehrslärm zusätzliche Auswirkungen zu berücksichtigen wären,<br />

die bei einer nur getrennten Betrachtung des Lärms aus unterschiedlichen Schallquellen nicht erkannt<br />

werden. Dies wurde von privaten Einwendern und Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.<br />

Nach Auswertung verschiedener Untersuchungen ist festzustellen, dass in diesem Bereich noch ein<br />

erheblicher wissenschaftlicher Klärungsbedarf besteht. Grundsätzlich ist eine Summation der Wirkun-

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