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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 637 von 1171<br />

über hinaus sprechen außerdem die folgenden fluglärmbedingten Gesichtspunkte für einen größeren<br />

Achsabstand, als 1.600 m:<br />

- Der Kernbereich der Ortslage Selchow ist bei kleineren Achsabständen als 1.600 m zunehmend<br />

durch Flächeninanspruchnahme betroffen (bei Achsabständen größer 1.600 m lässt sich die Flächeninanspruchnahme<br />

auf Gewerbebebauung und Einzelhäuser südlich des Kernbereiches begrenzen).<br />

- Der Ortskern der Ortslage Glasow befindet sich in einem Achsabstand zur bestehenden Bahn von<br />

etwa 1.400 m und liegt bei kleineren Bahnabständen als 1.600 m zunehmend im Überflugsektor<br />

(bei einem Abstand zur Schwelle von etwa 1,5 - 2,5 km wären dort beim Landeanflug Überflughöhen<br />

von 50 - 150 m zu erwarten).<br />

- Teile der Gemeinde Blankenfelde sind bei kleineren Bahnabständen als 1.600 m zunehmend durch<br />

Lärmauswirkungen durch Dauerschallpegel größer 65 dB(A) betroffen. Bei Bahnabständen größer<br />

1.600 m können derartige Lärmauswirkungen auf Blankenfelde deutlich vermindert werden.<br />

- Bei kleineren Bahnabständen als 1.600 m würden dichter besiedelte nordwestliche Teile der Gemeinde<br />

Blankenfelde, insbesondere zwei bereits überwiegend realisierte Bebauungsplangebiete für<br />

Wohnbebauung mit 2.400 Einwohnern zunehmend im Überflugsektor liegen.<br />

Zur Wahl des zu untersuchenden Höchstabstandes ist darauf zu verweisen, dass aus flugbetrieblichen<br />

Gründen für die zentrale Abfertigung und das Rollbahnsystem genügend Fläche ab einem Achsabstand<br />

von ca. 1.950 m zur Verfügung steht. Zu große Abstände wären wiederum eher nachteilig, weil sie zu<br />

längeren Rollwegen und mehr Geländeverbrauch führen. Würde ein Achsabstand von 2.300 m überschritten,<br />

erhöhten sich die Rollwege unter flugbetrieblichen Gesichtspunkten wesentlich. Die Groß<br />

Kienitzer Berge würden sich bei Achsabständen von mehr als 2.300 m zunehmend als flugbetrieblich<br />

bedenkliches topographisches Hindernis auswirken (höchster Bereich 75 m ü. NN bei Achsabständen<br />

zur bestehenden Bahn zwischen 2.400 m und 2.900 m).<br />

Auch unter fluglärmspezifischen Gesichtspunkten würde die Erhöhung des Achsabstandes über 2.300<br />

m hinaus die folgenden Nachteile mit sich bringen:<br />

- Die Ortslage Rotberg ist bei größeren Achsabständen als 2.300 m zunehmend durch die Dauerschallpegel<br />

von mindestens 65 dB(A) betroffen (bei einem Achsabstand von 2.300 m beträgt der<br />

Abstand der nördlichen Bebauung der Gemeinde Rotberg zum Flughafenzaun ca. 300 - 400 m).<br />

- Die Gemeinde Dahlewitz ist bei größeren Achsabständen als 2.300 m zunehmend durch Dauerschallpegel<br />

von mindestens 65 dB(A) betroffen.<br />

- Die Gemeinde Eichwalde wird bei größeren Achsabständen als 2.300 m zunehmend in ihrer breitesten<br />

Ost-West-Ausdehnung überflogen.<br />

Der Rahmen des zu untersuchenden Versatzes der künftigen Start- und Landebahnen ergibt sich aus<br />

den folgenden Überlegungen: Aus flugbetrieblichen Gründen sind möglichst kurze Strecken für Rollverkehre<br />

zwischen den Start- und Landebahnen und den Abfertigungsplätzen anzustreben. Insbesondere<br />

bei mittlerer und geringerer Kapazitätsauslastung wirkt sich ein Bahnversatz durch die veränderte Betriebsartenaufteilung<br />

auf beide Bahnen positiv auf die Rollweglängen und Rollzeiten aus. Ein Versatz im<br />

Bereich von 1.000 bis 1.500 m ist in diesem Zusammenhang als vorteilhaft zu beurteilen. Die äußeren

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