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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 161 von 1171<br />

messstellen, Frequenz der Wasserspiegelmessungen bzw. der Probenahme sowie der Analysenumfang<br />

ist mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen. Eine Beurteilung des Einflusses der<br />

Grundwasserabsenkung auf das Dargebot der Wasserfassung, insbesondere die Wirkung der<br />

Druckentlastung auf den Anteil der Liegendspeisung ist im Rahmen der Ausführungsplanung in enger<br />

Abstimmung mit den Wasserwerksbetreibern und dem Landesumweltamt zu führen, wobei die<br />

neuesten Erkenntnisse im Rahmen der Schutzzonenneuausweisung berücksichtigt werden müssen.<br />

5) Zwischen Mahlow, Großziethen und Rudow ist in Abstimmung mit der Fachbehörde eine Grundwassermessstelle<br />

zu errichten. Über Wasserspiegelmessungen im oberflächennahen und im<br />

Hauptgrundwasserleiter ist zu überwachen, ob sich eine Grundwasserabsenkung größer 5 cm infolge<br />

der Baumaßnahmen einstellt. Im Falle einer Grundwasserabsenkung > 5 cm ist zu prüfen, ob<br />

ggf. vorhandene Altlastenverdachtsflächen ins Altlastenmonitoring aufzunehmen sind. Im Falle einer<br />

Absenkung > 10 cm sind ggf. vorhandene grundwasserabhängige Biotope im Rahmen des Biotopmonitorings<br />

zu berücksichtigen.<br />

6) Der Abstrombereich des Flughafens ist besonders zu überwachen, da hier das Wasserwerk Eichwalde<br />

liegt. Dazu sind Überwachungsriegel (bereits vorhandene Grundwassermessstellen) in Absprache<br />

mit der unteren Wasserbehörde zu überwachen. Zusätzlich ist eine Mehrfachmessstelle im<br />

Abstrom des nördlichen Flughafenbereiches, in der hier existierenden (geologischen) Ausräumungszone<br />

des Grundwasserstauers einzurichten. Diese Messstelle ist über den gesamten Ausräumungshorizont<br />

gestaffelt zu verfiltern.<br />

7) Die gehobenen Wassermengen sind kontinuierlich zu messen und bauabschnittsweise täglich als<br />

Summe auszuweisen. Die Ableitungsmengen sind kontinuierlich getrennt nach Ableitungsrichtungen<br />

zu messen und täglich als Summe auszuweisen.<br />

8) Hinsichtlich des Grundwasserstandes ist vor Beginn der Absenkungsmaßnahme großräumig der<br />

Ausgangszustand im Modellgebiet und über den westlichen Modellrand im Bereich zwischen Mahlow,<br />

Großziethen und Rudow zu erfassen. Dabei sind die Wasserstände in den Oberflächengewässern<br />

sowohl im Modellgebiet, als auch die äußeren Randbedingungen bildenden Gewässer einzubeziehen<br />

(Definition des Ausgangszustandes). Der Ausgangszustand ist in Berichtsform zusammenzufassen<br />

und der zuständigen Fachbehörde zu übergeben.<br />

9) Entsprechend dem im Planfeststellungsantrag vorgelegten Konzept ist das Grundwassermonitoring<br />

in aufgabenspezifische Teilnetze zu gliedern. Dabei sind zu unterscheiden:<br />

- permanentes lokales Messnetz - Umfeld der Versickerungsanlage, lokale Konfliktbereiche Ortschaft<br />

Rotberg und westlicher Selchower Flutgraben, NSG „Torfbusch“ und „Flutgrabenaue“,<br />

Einzugsgebiet der WF Eichwalde,<br />

- veränderliches lokales Messnetz - direktes Umfeld der laufenden Baumaßnahme,<br />

- regionales Messnetz - weiteres Umfeld einschließlich tiefliegender Grundwasserleiter (GWL).<br />

10) Die in die aufgeführten Messnetze zu integrierenden Altpegel und Feuerlöschbrunnen sind entsprechend<br />

ihrer Filterlagen stratigraphisch einzuordnen und hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit zu prüfen.

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