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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 295 von 1171<br />

- Schutzgut Tiere und Pflanzen:<br />

• Verlust von Biotopen<br />

Verlust von ca. 30 ha z. T. hochwertiger und geschützter Biotope, überwiegend Wälder<br />

• Lebensraumverlust für Tiere<br />

Verlust von ca. 2 ha Lebensraum für Vögel und Fledermäuse<br />

• Funktionsminderung von Lebensräumen<br />

Beeinträchtigungen von Wäldern durch Randschäden und Zerschneidung von Wildtierlebensräumen<br />

- Schutzgut Boden:<br />

• Funktionsverlust oder -minderung von natürlichen Böden<br />

Verlust oder Beeinträchtigung von ca. 24 ha z. T. hochwertiger natürlicher Böden<br />

- Schutzgut Wasser:<br />

• Funktionsverlust oder -minderung von Oberflächengewässern<br />

Verrohrung von ca. 70 lfm des Plumpengrabens<br />

Von den genannten Auswirkungen ist vor allem der Verlust von Biotopen mit Bedeutung als Lebensraum<br />

für Tiere auf einer Fläche von ca. 30 ha als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten. Verbunden<br />

ist dies mit der Neuzerschneidung von zusammenhängenden Waldflächen mit negativen Auswirkungen<br />

für das Bestandsklima der neu entstehenden Waldränder durch Aushagerungseffekte. Geschützte Biotope<br />

nach BbgNatSchG werden etwa auf einer Fläche von 2 ha betroffen sein. Sonstige naturschutzfachlich<br />

besonders bedeutsame und besonders geschützte Bereiche, wie Naturschutzgebiete oder Gebiete<br />

zur Sicherung des Netzes NATURA 2000, liegen erkennbar nicht im Einflussbereich der Auswirkungen<br />

des Vorhabens. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen ist daher davon auszugehen,<br />

dass die mit den Beeinträchtigungen verbundenen Eingriffe - soweit nicht vermeidbar oder minimierbar<br />

- durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden können.<br />

Der durch Flächeninanspruchnahme betroffene Bereich ist ebenso wie der angrenzend durch den<br />

Schienenverkehrslärm beeinträchtigte Bereich als großflächiger Erholungswald für den Berliner Raum<br />

von Bedeutung. Der Verlust von Erholungsfläche wird ebenfalls im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />

Kompensation zu berücksichtigen sein. Die Verlärmung des zur Erholungsnutzung geeigneten angrenzenden<br />

Landschaftsteils ist jedoch nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Kompensation und<br />

verbleibt als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch. Gegenüber der ursprünglichen, im<br />

Rahmen der Ausbauplanung beantragten Variante der Schienenanbindung ergeben sich allerdings<br />

ansonsten hinsichtlich des Schutzgutes Mensch deutliche Verminderungen bei der Lärm- und Erschütterungsbetroffenheit<br />

von Siedlungsbereichen.<br />

Die Gemeinsame Landeplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin (GL) hat in ihrer Stellungnahme<br />

auf Ziel Z 6 des LEP FS Bezug genommen, wonach die bedarfsgerechte Verkehrsanbindung<br />

des Flughafens an Berlin, Potsdam und sonstige Zentren mit oberzentralen Funktionen des Landes<br />

Brandenburg über die zeichnerisch dargestellten Trassen und Korridore, wozu auch die östliche<br />

Anbindung an die Görlitzer Bahn gehöre, bis zur Inbetriebnahme der Flughafenerweiterung fertig zu<br />

stellen sei. Sie hält es für notwendig, in diesem Planfeststellungsverfahren die Realisierung der Gesamtplanung<br />

sicherzustellen, und weist darauf hin, dass der Planfeststellung der Ostanbindung auf der

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