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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 794 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

15.1.4.1.1 Eingriffe durch Flächeninanspruchnahmen<br />

1) Flächeninanspruchnahmen allgemein<br />

Die umfangreichsten Beeinträchtigungen sind durch die Flächeninanspruchnahmen i. S. eines erheblichen<br />

Eingriffs in Biotope bedingt. Diese werden in erster Linie durch den direkten Flughafenausbau<br />

hervorgerufen (ca. 877 ha ) und konzentrieren sich auf den Flughafenumgriff. Die Flächeninanspruchnahme<br />

für die straßenseitige Erschließung außerhalb des Flächenumgriffs beträgt ca.<br />

44,1 ha. Für die Schienenanbindung ergibt sich außerhalb des Flächenumgriffs des Flughafens ein<br />

Flächenbedarf von ca. 18,7 ha. Für wasserbauliche Maßnahmen (Gewässerausbau am östlichen<br />

Selchower Flutgraben und untergeordnet am Glasowbach) werden Flächen im Umfang von ca. 5,4<br />

ha in Anspruch genommen und für Maßnahmen der technischen Infrastruktur werden ca. 42,8 ha<br />

benötigt. Insgesamt gehen somit ca. 988 ha Biotopflächen einschließlich der Wert- und Funktionselemente<br />

allgemeiner und besonderer Bedeutung durch die bau- und anlagebedingten Wirkungen<br />

des Vorhabens verloren. Bei der Mehrzahl der Biotope, die durch die Flächeninanspruchnahme beansprucht<br />

werden, handelt es sich um Biotope der Wertstufe 1.<br />

In der ergänzten Fassung des LBP sind die Eingriffe in die Biotope der Wertstufe 1 nunmehr zutreffend<br />

als Eingriffe dargestellt. Damit ist die von zahlreichen Trägern öffentlicher Belange zum ursprünglichen<br />

LBP eingebrachte Kritik, dass die Eingriffe in Ackerflächen im Bereich des Flughafengeländes<br />

nicht in die Eingriffsbewertung einbezogen worden seien, hinreichend abgearbeitet.<br />

Neben der allgemeinen und besonderen Funktion als Lebensraum für Pflanzen haben die Biotope<br />

auch allgemeine und besondere Funktionen als Lebensraum für Tiere. Ca. 68,5 ha - hiervon sind<br />

ca. 4 ha durch die Schienenverkehrsanbindung bedingt - der durch Flächeninanspruchnahme betroffenen<br />

Biotope weisen eine besondere Bedeutung als Wert- und Funktionselement für Tiere auf.<br />

Außerdem werden Tierlebensräume besonderer Funktion ohne direkten Biotopbezug auf einer Fläche<br />

von insgesamt ca. 7 ha erhebliche beeinträchtigt.<br />

2) Flächeninanspruchnahmen in besonders hochwertigen Bereichen<br />

Als besonders schwerwiegend ist die Inanspruchnahme der Naturschutzgebiete, des Flächennaturdenkmals,<br />

der geschützten Landschaftsbestandteile sowie der Lebensräume der vom Aussterben<br />

bedrohten bzw. streng geschützter Arten zu werten.<br />

Naturschutzgebiete/Flächennaturdenkmal<br />

So kommt es durch den Ausbau des Glasowbachs zu einer Flächeninanspruchnahme innerhalb der<br />

Naturschutzgebiete „Torfbusch“, „Ehemaliger Blankenfelder See“ und „Glasowbachniederung“.<br />

Durch den Ausbau des Östlichen Selchower Flutgrabens erfolgt eine Flächeninanspruchnahme im<br />

Bereich des Naturschutzgebietes „Flutgrabenaue Waltersdorf“.<br />

Das Flächennaturdenkmal „3 Feldsölle Selchow“ wird von erheblichen Auswirkungen betroffen. Der<br />

Ziegeleipfuhl erfährt einen anlagebedingten Totalverlust, während ein weiteres Kleingewässer dieses<br />

Flächennaturdenkmals von Rodung der gewässerbegleitenden Feldgehölze betroffen ist. Durch<br />

die Flächeninanspruchnahme geht zudem ein bedeutender Teillebensraum und Amphibienlaichplatz<br />

für die Knoblauchkröte, den Teichmolch, den Teichfrosch sowie für Libellen und Fledermäuse<br />

verloren. Darüber hinaus werden Amphibienwanderwege zerschnitten.

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