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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 649 von 1171<br />

Schönefeld den Linien- und Touristikfluggesellschaften, den Reiseveranstaltern, den Integrierten<br />

Dienstleistern und den Spediteuren weiterhin Nachtflugmöglichkeiten anbieten kann.<br />

Die Planfeststellungsbehörde geht im Ergebnis davon aus, dass der Nachtflugbedarf für die Segmente<br />

grundsätzlich wie dargestellt nachgewiesen ist. Allerdings wird er sich im Wesentlichen auf die Randzeiten<br />

der Nacht (22:00 Uhr bis 24:00 Uhr und 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr) beschränken, mit Ausnahme der<br />

Touristikflüge im dargestellten Umfang, einer allerdings geringen Zahl von Nachtpostflügen in der Kernzeit<br />

der Nacht und der Frachtflüge, vornehmlich der Expressfrachtdienstleister, die von ihrer Organisation<br />

und ihren Betriebsabläufen unverzichtbar auf einen ununterbrochenen Nachtflugbetrieb und gerade<br />

auch innerhalb der Kernzeit angewiesen sind.<br />

Die Planfeststellungsbehörde teilt die Überlegungen der Träger des Vorhabens zur wirtschaftlichen<br />

Bedeutung der Ansiedelung von Nur-Frachtern und integrierten Dienstleistern am ausgebauten Verkehrsflughafen<br />

Berlin-Schönefeld sowohl für den Flughafen selbst, als auch für die gesamte Region<br />

Berlin/Brandenburg. Untersuchungen zum Flughafen Frankfurt 221 haben in den letzten Jahren ein enormes<br />

Verkehrswachstum gerade der Integratoren gezeigt. So stieg die Anzahl der Flugbewegungen<br />

in diesem Segment in fünf Jahren um durchschnittlich 49 % pro Jahr. Auch für die Zukunft wird für diese<br />

Verkehre ein deutliches Wachstum erwartet. Dabei ist von einem jährlichen Verkehrswachstum im<br />

zweistelligen Prozentbereich auszugehen.<br />

Die Expressfrachtdienstleister mit ihrem vollen Serviceangebot schaffen eine erhebliche Zahl von direkten<br />

Arbeitsplätzen am und um den Flughafen und verbessern die Attraktivität der Region als Standort<br />

für Unternehmen mit dem entsprechenden Transport- und Logistikbedarf. Die Untersuchung zu den<br />

verkehrlichen Auswirkungen und möglichen Maßnahmen bei Einführung eines Nachtflugverbotes am<br />

Flughafen Frankfurt kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einführung eines weitgehenden Nachtflugverbots<br />

am Verkehrsflughafen Frankfurt in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr mit einem teilweise<br />

großen Rückgang der Flugbewegungen der Integratoren (DHL und FedEx ), einer Reduzierung der<br />

Abfertigungskapazität der Integratoren sowie einem Verlust von bis zu 1.000 Arbeitsplätzen bei den<br />

Integratoren gerechnet werden muss. Außerdem wird die Verschlechterung des Serviceangebotes der<br />

Integratoren für die Rhein-Main-Region in begrenztem Umfang für möglich gehalten.<br />

Gegenwärtig gibt es an den Berliner Flughäfen keinen Hub der Expressfrachtdienstleister. Ein konkretisiertes<br />

Interesse ist von den Trägern des Vorhabens nicht nachgewiesen worden. Die Beschreibung<br />

von Diensten und zu erwartenden Destinationen hält sich im Allgemeinen, wenn auch in Bezug auf die<br />

Funktion eines Sub-Hub in Richtung Ost-Europa mit der Perspektive auf Ausdehnung in Richtung Asien<br />

konkret begründet. Die Begründung des Antrags auf einen zeitlich unbeschränkten Flugbetrieb kann<br />

damit in gewissem Sinn als Angebot zur Etablierung von Expressfrachtdienstleister in dem angegebenen<br />

Umfang zu sehen sein. Die Planfeststellungsbehörde geht jedenfalls davon aus, dass die wirtschaftliche<br />

und verkehrliche Nachfrage nach entsprechenden Dienstleistungen seitens der regionalen<br />

Wirtschaft vorhanden ist, wie u. a. Äußerungen der regionalen Wirtschaftsverbände entnommen werden<br />

kann.<br />

So erwartet der Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus 222 von dem neuen Flughafen, dass dieser qualifizierte<br />

Arbeitsplätze in die strukturschwache Region bringt. Viele Firmen würden ihre Investitionsent-<br />

221 Jünemann (2001)<br />

222 Zeitschrift der IHK Berlin „Berliner Wirtschaft“ v. 06.06.2001.

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