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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 423 von 1171<br />

der Planfeststellungsbehörde verfehlt. In unmittelbarer Nachbarschaft von Wohngebieten, die auch<br />

direkt überflogen werden, liegen Flughäfen wie Hamburg, Bremen, Düsseldorf, Innsbruck, Zürich, der<br />

London-City-Airport und viele andere.<br />

7.1.5.1 Sicherheitsanalyse<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf die Flughafenanlage<br />

alle Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, einen sicheren Flugbetrieb zu ermöglichen.<br />

In zahlreichen Einwendungen gegen das beantragte Ausbauvorhaben wird das Argument vorgebracht,<br />

wegen der Nähe des Flugplatzes zu besiedelten Orten könne der Ausbau nicht durchgeführt werden,<br />

weil Luftfahrzeuge auf besiedeltes Gebiet abstürzen und dadurch erhebliche Schäden verursachen<br />

könnten. Dieses allgemeine Argument kann nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht durchgreifen,<br />

auch wenn die Planfeststellungsbehörde nicht verkennt, dass der Absturz eines Luftfahrzeugs<br />

über besiedeltem Gebiet zu erhebliche Schäden führen kann. Die geplante Flughafenanlage gewährleistet<br />

einen sicheren Flugbetrieb. Sowohl die topographischen Gegebenheiten am Standort als auch<br />

die Bebauung in seiner Umgebung gewährleisten eine ausreichende Hindernisfreiheit. Die Ausrichtung<br />

der Start- und Landebahnen entspricht der Hauptwindrichtung. Die Länge, Breite und Tragfähigkeit der<br />

Flugbetriebsflächen ist für den Betrieb mit Luftfahrzeugen bis zum ICAO-Flugplatzreferenzcode 4E<br />

mehr als ausreichend dimensioniert. Auch Flugzeuge des Musters Airbus A380 können den Flughafen<br />

benutzen, wenn die Grundsätze des „Common Agreement Documents“ (Version 2.1, Stand Dezember<br />

2002) Beachtung finden.<br />

Die Träger des Vorhabens haben den Antrag gestellt, „den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld auch<br />

zur Nutzung von Flugzeugen des Codes F zuzulassen“. Die Anforderungen des ICAO-Code-<br />

Buchstaben F erfüllen die planfestgestellten Flugbetriebsflächen jedoch hinsichtlich der Empfehlungen<br />

der ICAO nicht vollständig. Um die Empfehlungen des ICAO-Anhangs 14 für den Code-Buchstaben F<br />

im Bereich der Flughafenerweiterung voll zu erfüllen, müssen nachträglich die erforderlichen Schultern<br />

an der neuen Start- und Landebahn mit einer Breite von jeweils 7,5 m beiderseits der Start- und Landebahn<br />

und an den Rollbahnen eingerichtet werden. Dementsprechend hat die Planfeststellungsbehörde<br />

mit der Auflage Nr. 4) im Abschnitt A.II.1 „Flugbetriebsflächen“, Seite 97, die Erfüllung der Anforderungen<br />

nach ICAO-Anhang 14 Code-Buchstabe F vor Aufnahme des Flugbetriebs mit entsprechenden<br />

Flugzeugen angeordnet.<br />

Der Abstand der Start- und Landebahnen lässt einen sicheren unabhängigen Flugbetrieb auf beiden<br />

Bahnen zu. Die zukünftige Ausstattung mit funktechnischen und optischen Landehilfen gewährleistet<br />

Präzisionsanflüge bis hinunter zur Betriebsstufe III b. Im Zusammenhang mit der Anlage des Flughafens<br />

stehende Luftfahrzeugunfälle können somit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden.<br />

Das bisherige Unfallgeschehen am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld hat in der Vergangenheit und<br />

insbesondere in der Zeit nach der Deutschen Widervereinigung keinen Anlass zur Annahme eines gesteigerten<br />

Sicherheitsrisikos gegeben. Von zahlreichen Einwendern wurde allerdings darauf hingewiesen,<br />

dass sich in der Vergangenheit Flugzeugabstürze in der Umgebung des Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld ereignet hätten. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Absturz einer Ilyushin<br />

IL62 der Interflug bei Königs-Wusterhausen als Beleg dafür herangezogen, dass vom Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld ein größeres externes Risiko ausgehe, als von anderen Flughäfen. Die in der Vergangenheit<br />

am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld und in der weiteren Umgebung des Flughafens geschehenen<br />

Flugunfälle stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Anlage des Flughafens bzw. seiner<br />

Lage. Unfälle, die sich während des An- oder Abfluges und nicht im eigentlichen Flugplatzbereich<br />

ereignen, können nicht dem Flugplatz angelastet werden. Entsprechende Unfälle können sich grund-

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