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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 345 von 1171<br />

Kein Anlass für eine differenzierte Betrachtung ergibt sich aus der Frage, ob ein Flughafen von der öffentlichen<br />

Hand, gegebenenfalls mittels einer privatrechtlich organisierten Betreibergesellschaft, erbaut<br />

und betrieben wird, oder ob ein privater Unternehmer diese Aufgabe übernimmt. Sowohl für die privatrechtlich<br />

organisierte Betreibergesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand als auch für den privaten<br />

Unternehmer als Inhaber der luftrechtlichen Genehmigung gilt spätestens mit der luftrechtlichen Abnahme<br />

gemäß § 44 Abs. 1 LuftVZO in gleichem Maß die öffentlich-rechtliche Betriebspflicht (§ 45<br />

Abs. 1 LuftVZO), aus der wiederum der Kontrahierungszwang gegenüber allen potenziellen Verkehrsteilnehmern<br />

(Nutzern) abgeleitet wird. Für die in der öffentlichen Hand befindlichen Betreibergesellschaften<br />

wird der Kontrahierungszwang darüber hinaus mit den Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts<br />

und für private Unternehmer mit dem Rechtsgedanken des § 826 BGB sowie der Monopolstellung<br />

eines Flughafenunternehmers begründet (BGH VkBl. 1970, 730 f.).<br />

Die Tatsache, dass Luftverkehr mit einer Reihe von negativen Folgen, wie z. B. Lärm- und Umweltbelastung,<br />

Eingriffe in geschützte Rechte oder in Natur und Landschaft, verbunden ist, steht einer Einordnung<br />

in den Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht entgegen. Die sachgerechte Bewältigung<br />

der insoweit vorhandenen Konflikte ist vielmehr Aufgabe der luftrechtlichen Zulassungsverfahren.<br />

3.2 Überregionale Bedeutung des Luftverkehrs<br />

Der Luftverkehr hat für die deutsche Volkswirtschaft in den letzten Jahren erhebliche Bedeutung erlangt.<br />

Sein Anteil an dem in den Jahren 1998 bis 2000 gestiegenen Gesamtverkehrsaufkommen ist im<br />

Verhältnis zu den übrigen Verkehrsträgern mindestens konstant geblieben oder hat sogar zugenommen.<br />

Zuletzt war im Jahr 2000 noch ein deutliches Anwachsen der Passagierzahlen von über 7 % gegenüber<br />

dem Vorjahr festgestellt worden. Dabei ist ein deutlich stärkeres Anwachsen des Auslandsverkehrs<br />

im Verhältnis zum Inlandsverkehr festzustellen.<br />

Ab dem Jahr 2001 hat es allerdings einen deutlichen Einbruch bei den Verkehrszahlen gegeben mit der<br />

Folge eines Rückgangs der Passagierzahlen an allen 18 deutschen Verkehrsflughäfen. Bei der negativen<br />

Entwicklung des Luftverkehrs schlugen im Passagierbereich vor allem die Anschläge vom<br />

11.09.2001 auf das World Trade Center in New York deutlich zu Buche. In der Folgezeit kamen weitere<br />

Ereignisse, wie der zweite Irak-Krieg und das Auftreten der Lungenkrankheit SARS hinzu, die vor allem<br />

den Luftverkehr in den asiatischen Raum betraf. Ein großer Anteil der bereits in der ersten Jahreshälfte<br />

2001 erkennbaren rückläufigen Entwicklung im Bereich Luftverkehr und beim Verkehr allgemein liegt<br />

allerdings in der allgemeinen wirtschaftlichen Stagnation in der Bundesrepublik Deutschland und der<br />

gesamten Weltkonjunktur begründet (vgl. ADV-Jahresbericht 2001, S. 6 f.). So stieg die Zahl der Fluggäste<br />

zwischen Januar und August 2001 nur noch um 1,7 % (Fracht: -1 %) und sank alleine in der Zeit<br />

zwischen September und Dezember 2001 um 11,6 % (Fracht: -9,1 %).

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