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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 180 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

2) Die Prognose für die während der Betriebsphase anfallenden besonders überwachungsbedürftigen<br />

Abfälle ist der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin GmbH (SBB) sechs Monate vor Betriebsbeginn<br />

zu übergeben, wenn nicht bereits vorher ein abweichender Termin für die Abgabe der<br />

Prognose mit dem Entsorgungsträger abgestimmt wurde.<br />

14.2 Prognose hinsichtlich der Abfälle zur Beseitigung<br />

1) Für den während der Betriebsphase zu erwartenden Anfall an Abfällen zur Beseitigung, die dem<br />

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind, ist eine Prognose zu den wesentlichen<br />

Abfallmengen und -arten zu erstellen. Dies gilt auch für Abfälle, die im gleichfalls zur Planfeststellung<br />

beantragten Bahnhof anfallen.<br />

2) Die Prognose für die während der Betriebsphase anfallenden überlassungspflichtigen Abfälle zur<br />

Beseitigung ist dem Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) sechs Monate vor Betriebsbeginn<br />

zu übergeben, wenn nicht bereits vorher ein abweichender Termin für die Abgabe der<br />

Prognose mit dem Entsorgungsträger abgestimmt wurde.<br />

14.3 Hinweise in Bezug auf die Betriebsphase<br />

1) Abfälle sind zur Beseitigung dem SBAZV zu überlassen. Dabei ist die jeweils gültige Abfallentsorgungssatzung<br />

des SBAZV zu beachten.<br />

2) Bestehende Getrennthaltungspflichten (festgelegt in Verordnungen wie z. B. der Gewerbeabfallverordnung,<br />

Altholzverordnung, Altölverordnung) sind einzuhalten.<br />

3) Es besteht die Pflicht zur Erstellung betrieblicher Abfallbilanzen und Konzepte nach der Verordnung<br />

über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen vom 13.09.1996.<br />

4) Die in den Planantragsunterlagen Band K 7 genannten Abfallwirtschaftspläne sind nicht mehr aktuell.<br />

Im Rahmen der weiteren Aufstellung des Abfallkonzepts sind die aktuellen Abfallwirtschaftspläne<br />

zu berücksichtigen.<br />

5) Für besonders überwachungsbedürftige Abfälle besteht eine Andienungspflicht an die SBB GmbH.<br />

6) Soweit Anlagen betrieben werden sollen, die dem BImSchG unterliegen, sind die entsprechenden<br />

Genehmigungen in einem gesonderten BImSchG-Verfahren bei der zuständigen Behörde einzuholen.<br />

7) Soweit Abfälle bezeichnet und nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit eingestuft werden, hat dies<br />

entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) vom 10.12.2001 zu erfolgen. Zur Bezeichnung<br />

sind die Abfälle den im Abfallverzeichnis mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichneten<br />

Abfallarten zuzuordnen.

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