18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 592 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Als Verfahren wurde ein Triebwerksprobelauf von einer Stunde Dauer zugrunde gelegt. Während<br />

dieser Stunde werden die Triebwerke eine Minute lang mit maximaler Startleistung, 15 Minuten lang<br />

mit 85 % Startleistung und 44 Minuten lang mit Leerlaufleistung betrieben.<br />

Bei der Berechnung der von den Triebwerksprobeläufen ausgehenden Geräuschimmissionen wurden<br />

Einflüsse der Richtcharakteristik des Flugzeugs nicht berücksichtigt. Wie beim Betrieb der<br />

Hilfsgasturbinen wurde für jeden Schubzustand in allen Richtungen mit maximaler Schallabstrahlung,<br />

d. h. Kugelsymmetrie gerechnet. Dies stellt eine weitere „worst case“-Annahme dar. Ebenso<br />

wurden besondere meteorologische Einflüsse nicht berücksichtigt.<br />

3) Bodenabfertigung<br />

Bei der Ermittlung der von den technischen Anlagen im Szenario 20XX ausgehenden Geräusche<br />

wurden die Energiezentrale, die Technikzentrale, Instandhaltungs- und Bodenverkehrsdienste,<br />

Tankdienste, Bordverpflegungsdienste, Fracht- und Postabfertigung, Lkw-Ladezonen, Abfallentsorgungsdienste,<br />

die Simulationskammer und flughafenaffines Gewerbe betrachtet. Darüber hinaus<br />

wurden die auf dem Flughafengelände vorgesehenen Gerätschaften zur Abfertigung der Flugzeuge<br />

berücksichtigt.<br />

Die Berechnungen der Schallemissionen von technischen Anlagen auf dem Flughafengelände sowie<br />

der Geräuschimmissionen in der Umgebung des Flughafens wurden auf der Grundlage des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm und der<br />

DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2) durchgeführt. Die<br />

Ausbreitungsrechnungen für die Geräusche der technischen Anlagen wurde mit dem Rechenprogramm<br />

Cadna/A durchgeführt.<br />

Gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm wurden die Geräuschimmissionen bezogen<br />

auf den Tag bzw. die Nachtzeit ermittelt. Als Tagzeit gelten die Stunden von 06:00 Uhr bis<br />

22:00 Uhr und als Nachtzeit die Stunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Die Beurteilungszeit für den<br />

Tag beträgt 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die lauteste Nachtstunde,<br />

d. h. die Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel.<br />

Zur Berechnung der Beurteilungspegel wurden den Schallquellen Schallleistungspegelwerte zugewiesen.<br />

Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten bzw. der Betriebszeiten während der Beurteilungszeiten<br />

tags und nachts wurde der immissionswirksame Schallleistungspegel jeder Schallquelle<br />

ermittelt.<br />

Die Ausbreitungsrechnung wurde auf Basis der DIN ISO 9613-2 vorgenommen. Hierbei wurden die<br />

Berechnung der Immissionen unter Mitwindausbreitungsbedingungen durchgeführt.<br />

Für Gebiete mit einer baulichen Nutzung als allgemeines und reines Wohngebiet, als Kleinsiedlungsgebiet<br />

sowie in Kurgebieten und für Krankenhäuser und Pflegeheime sind bei der Ermittlung<br />

der Beurteilungspegel Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit anzuwenden. Diese<br />

wurden entsprechend der Schutzbedürftigkeit an Sonn- und Feiertagen angesetzt, um die kritischste<br />

Immissionssituation zu erfassen. In den Zeiten von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis<br />

15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr wurde an den entsprechenden Immissionsorten der Zuschlag<br />

für erhöhte Störwirkungen von 6 dB(A) berücksichtigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!