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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 183 von 1171<br />

Die Probennahme hat im Frühjahr und Herbst an allen Grundwassermessstellen zu erfolgen und<br />

das Grundwasser ist auf die Parameter BTEX, MKW und PAK zu analysieren. Eventuell vorhandene<br />

Ölphasen an den Messstellen sind im Rahmen des Monitorings abzuschöpfen.<br />

6) ALVF N4, ISAL -Nummer: 329610638<br />

Die ALVF N4 ist mit der Grundwassermessstelle B10 in das Altlastenmonitoring einzubeziehen.<br />

7) ALVF N5, ISAL-Nummer: 329610639<br />

Die ALVF N5 ist weiterhin durch Überwachung der Grundwassermessstellen PA/3, PB40/1 und<br />

PB44/1 in das Grundwassermonitoring einzubeziehen.<br />

8) ALVF N5a, ISAL-Nummer: 329610640<br />

Die ALVF N5a ist weiterhin durch Überwachung der Grundwassermessstellen PA/3, PB40/1 und<br />

PB44/1 in das Grundwassermonitoring einzubeziehen.<br />

9) ALVF N8, ISAL-Nummer: 329610643<br />

Die Messstellen PA/4, PA/5, PA/6, PA/13, PA/14, PA/15, PA/16, PY2 und PY3 sind vorerst weiter in<br />

das Grundwassermonitoring einzubeziehen. Zusätzlich sind die neu errichteten Messstellen E8-142<br />

bis E8-151 zunächst komplett in das Monitoring aufzunehmen, um die Ergebnisse der Detailuntersuchung<br />

abzusichern und die Schadstoffausbreitung beobachten zu können. Anschließend ist zu<br />

prüfen, inwieweit das Messnetz ausgedünnt werden kann, wobei vorbehaltlich einer Bestätigung der<br />

Ergebnisse der Detailuntersuchung wie folgt vorzugehen ist:<br />

- Berücksichtigung sämtlicher auf der Schadensfläche Süd und in deren Umfeld befindlichen<br />

Grundwassermessstellen bei Stichtagsmessungen<br />

- Beschränkung der Beprobung auf die GWM E8-151, PA/13, E8-147, E8-148, PA/5, PA/6,<br />

E8-144 und E8-146<br />

- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise für die GWM E8-142, PA/4 und E8-145 auf die Ergebnisse<br />

der Sanierungsuntersuchung<br />

Der Schwerpunkt des chemischen Analysenprogramms liegt unter Berücksichtigung der nachgewiesenen<br />

Hauptkontamination auf dem Parameter LHKW. An der GWM PY2 ist zusätzlich eine Analyse<br />

auf MKW und an den GWM PA/4 und E8-142 auf BTEX durchzuführen.<br />

Die Festlegung, inwieweit das Messnetz ausgedünnt werden kann, ist in Abstimmung mit der unteren<br />

Bodenschutzbehörde zu treffen. Das entsprechend geänderte Monitoringkonzept ist der Planfeststellungsbehörde<br />

zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Die Abstimmung der weiteren Schritte und Festlegungen in Bezug auf die Sanierungsuntersuchung<br />

hat mit der unteren Bodenschutzbehörde zu erfolgen.

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