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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 737 von 1171<br />

zwischen 250 mg/l und 154 mg/l (Band YN 2), so dass hier eine ausreichende Pufferkapazität vorhanden<br />

ist. Der tatsächliche Eintrag von säurebildendem NO bzw. NO2 ist im Abstand zum Flughafen und<br />

stark frequentierten Straßen sehr gering. Eine Versäuerung und damit Beeinträchtigung von Gewässerökosystemen<br />

kann nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen werden, weil die<br />

Pufferkapazität der übrigen Gewässer ebenfalls ausreichend ist.<br />

Auch die Gefahr einer Intoxikation durch organische Luftschadstoffe kann die Planfeststellungsbehörde<br />

nicht erkennen, denn die zu erwartenden Konzentrationen sind sehr gering. Organische Stoffe unterliegen<br />

bis zum Eintrag in Gewässer außerdem bereits einer Umwandlung, so dass sich der tatsächliche<br />

Eintrag nochmals verringert. Darüber hinaus besteht bei der Gewässerbelastung durch Luftschadstoffe<br />

eine Abhängigkeit zwischen Immission und Niederschlagsereignissen, da Luftschadstoffe durch Niederschläge<br />

aus der Atmosphäre ausgewaschen werden und durch Oberflächenabfluss oder auch direkt<br />

durch Niederschlagseinträge in die Gewässer gelangen können. Die genannten Konzentrationen der<br />

organischen Luftschadstoffe können aber aufgrund komplizierter Um- und Abbaureaktionen schon in<br />

der Atmosphäre nicht linear als Maßstab für Gewässereinträge verwendet werden. Neben dieser Dynamik<br />

ist auch die unterschiedliche stoffabhängige Löslichkeit in Wasser zu beachten, so dass insgesamt<br />

beim Eintrag in Gewässer wesentlich geringere Werte angenommen werden können. Auf Grund<br />

der prognostizierten, insgesamt geringen Werte organischer Luftschadstoffe ist die Planfeststellungsbehörde<br />

zu der Auffassung gelangt, dass keine nachhaltige negative Beeinträchtigung der Gewässer und<br />

ihrer Lebensräume durch Immission von organischen Luftschadstoffen zu erwarten ist.<br />

11.4.6 Auswirkungen auf das Klima<br />

Bau und Betrieb des erweiterten Flughafens Berlin-Schönefeld werden sich auf das Makroklima nicht<br />

auswirken. Mikroklimatische Veränderungen durch Luftschadstoffe sind nicht zu besorgen.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima durch emittierte Abgase aus Luftfahrzeugtriebwerken<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

11.5 Immissionsschutz in der Bauphase<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde ist hinreichend sichergestellt, dass keine unzumutbaren<br />

Immissionsbelastungen in der Bauphase durch Luftschadstoffe, Erschütterungen oder Licht entstehen.<br />

Das Vorhaben ist auch in dieser Hinsicht mit den Belangen des Immissionsschutzes vereinbar (zu Erschütterungen<br />

durch straßenbauliche Folgemaßnahmen vgl. Abschnitt C.II.12 „Sonstige Auswirkungen“,<br />

ab Seite 743).<br />

Die Bauarbeiten am Flughafen selbst sind voraussichtlich nur mit geringen Belastungen der Anwohner<br />

verbunden, weil sie überwiegend nicht in unmittelbarer Nachbarschaft von schutzwürdiger Bebauung<br />

stattfinden.<br />

Die Bauarbeiten an den Straßenanbindungen sind gesondert zu beurteilen, wenn die Straßenbaumaßnahmen<br />

bis auf wenige Meter an die Wohnbebauung heranrücken. Diese Situation ist unter anderem<br />

bei der Straßenanbindung West im Bereich Selchow und beim Anschluss an die B 96a im Bereich<br />

Kienberg zu erwarten. In bereits realisierten vergleichbaren Straßenbauvorhaben zeigte sich, dass während<br />

der Bauphase auch hier fast keine unzumutbaren Immissionsbelastungen auftreten. Die zu erwartenden<br />

Belastungen unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle sind entschädigungslos hinzunehmen.

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