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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 774 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Fassung von Grundwasser in Brunnen während der Bauphase stellt eine Gewässerbenutzung<br />

i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 6 WHG dar. Diese wird, mit Ausnahme von drei Brunnen, für die Bauzeit mit<br />

Grundwasserabsenkungsmaßnahmen von 5 Jahren befristet, denn nur während dieser Phase ist die<br />

Grundwasserabsenkung/-haltung durch bzw. in Brunnen erforderlich. Für 3 Brunnen wird der Weiterbetrieb<br />

bis zu zwei Jahren nach Abschluss der Baumaßnahmen, für die Grundwasserabsenkungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind, erlaubt. Dadurch, dass der Absenktrichter erst 2 Jahre nach Einstellen der<br />

Grundwasserabsenkungsmaßnahmen völlig ausgelöscht ist, bedarf es der Stützung des Wasserhaushalts<br />

im FFH-Vorschlagsgebiet Brunnluch. Um dies auch in niederschlagsarmen Perioden zu gewährleisten,<br />

sollen drei Brunnen weiterbetrieben werden können. Da im derzeitigen Planungsstadium eine<br />

konkrete Bezeichnung der weiterzubetreibenden Brunnen nicht möglich ist, soll dies im Rahmen der<br />

Ausführungsplanung mit den Fachbehörden abgestimmt werden.<br />

Die temporär verlegte Leitung wird für die Überleitung von Wasser aus der Bauwasserhaltung benötigt<br />

und wird daher für die Dauer der Bauwasserhaltung befristet.<br />

Das Absetzbecken dient der Haltung und Behandlung des aus der Grundwasserhaltung stammenden<br />

Wassers vor der Versickerung und wird somit nur während der Grundwasserabsenkungsphase betrieben.<br />

Mit den Auflagen in diesen Erlaubnissen soll für die im ungünstigsten Fall eintretenden Situationen vorgesorgt<br />

werden. Hinsichtlich der Grundwasserbeschaffenheit braucht aufgrund der vorgelegten Analysen<br />

keine Aufbereitung des Förderwassers zu erfolgen, sofern die in der Erlaubnis festgelegten Überwachungswerte<br />

eingehalten werden. Die technischen Anlagen zur Wasseraufbereitung müssen aber für<br />

evtl. ungünstige Situationen vorgehalten werden. Das Hauptanliegen besteht in der fachgerechten Kontrolle<br />

und Überwachung der Absenkungsmaßnahme, der gezielten Wiederversickerung des gehobenen<br />

Grundwassers zur Erhaltung der Grundwasserstände und der umfassenden aktuellen Datenübermittlung<br />

an die Fachbehörden. Die Nebenbestimmungen sind im Übrigen erforderlich, um nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Wohl der Allgemeinheit zu verhüten oder auszugleichen und um sicherzustellen,<br />

dass die der Gewässerbenutzung dienenden Anlagen einwandfrei betrieben und unterhalten werden.<br />

Nach Abwägung der Interessen der Gewässerbenutzer gegenüber den Interessen der Allgemeinheit am<br />

Gemeingut Wasser sind die Nebenbestimmungen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit<br />

gerechtfertigt.<br />

14.2.2.1.2 Grundwasserstände<br />

Während der Bauphase ist zur Freihaltung der Baugruben eine zeitlich begrenzte Grundwasserhaltung<br />

erforderlich, die im Bereich der Baumaßnahmen zu einem Absinken der Grundwasserstände von derzeit<br />

rund +39 m NN auf etwa +30 m NN führen wird. Der sich dadurch ergebende Absenkungstrichter im<br />

Hauptgrundwasserleiter wird sich entsprechend des Baufortschrittes ausdehnen und zum Zeitpunkt der<br />

maximalen Absenkung eine Reichweite von bis zu 6,5 km haben. Bis in etwa 2 bis 3 km Entfernung zu<br />

den Baumaßnahmen sind maximale Absenkungen bis zu 1 m zu erwarten. Nach Einstellung der bauzeitlichen<br />

Grundwasserhaltung wird es rund 1,5 bis 2 Jahre dauern, bis sich der Absenkungstrichter<br />

zurückgebildet hat. Das in den Baugruben gehobene Grundwasser wird zum überwiegenden Teil in der<br />

zentralen Versickerungsmulde versickert. Hierdurch kommt es im Umfeld der Versickerungsanlage auch<br />

bauzeitlich zu einem Grundwasseranstieg, der im unmittelbaren Nahbereich der Versickerungsmulde<br />

bei 1 bis 2 m liegt.<br />

Durch eine veränderte Bauwasserhaltung (Versickerung auch im westlichen Teil der Versickerungsmulde,<br />

Näheres hierzu siehe unter C.II.14.2.2.1.4 „Wiederversickerung und Ableitung“, ab Seite 777) soll<br />

die Grundwasserabsenkung im Bereich des FFH-Vorschlagsgebietes Brunnluch vermieden werden. Mit

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