18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 266 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

5. Landkreis Potsdam-Mittelmark<br />

Gemeinde Stahnsdorf für den Ortsteil Sputendorf<br />

Öffentliche Bekanntmachung durch Amtsblatt vom 30.05.2003<br />

Auslegungszeitraum: 02.06. bis 02.07.2003<br />

Ablauf der Einwendungsfrist: 16.07.2003<br />

6. Land Berlin<br />

Bezirke Treptow-Köpenick, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg<br />

Öffentliche Bekanntmachung durch Amtsblatt vom 23.05.2003 und<br />

Tagesspiegel vom 16.05.2003<br />

Auslegungszeitraum: 26.05. bis 27.06.2003<br />

Ablauf der Einwendungsfrist: 11.07.2003<br />

7.2 Beibehaltung des vom LBVS angegebenen Bekanntmachungstextes<br />

Bei der Übergabe der Auslegungsunterlagen durch das LBVS an drei Berliner Bezirke, die Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung des Landes Berlin, elf Ämter mit insgesamt 30 Gemeinden, sieben<br />

amtsfreie Gemeinden und drei Städte haben zunächst einige Gemeinden erklärt, ihrer Bekanntmachungspflicht<br />

nur mit geänderten Bekanntmachungstexten nachkommen zu wollen. Begründet wurde<br />

dies im Wesentlichen damit, dass der Bekanntmachungstext bezüglich der bereits erfolgten Erörterung<br />

(siehe Satz 1, Abs. 2, Satz 1 des Bekanntmachungstextes) nicht zutreffend sei. Mit der vorgesehenen<br />

Unterschrift unter diesen Text mache sich der zuständige Gemeindevertreter diesen (vermeintlich) zu<br />

eigen. Zu der insoweit inhaltlich umstrittenen Textstelle bezüglich der bisherigen Erörterungen zu<br />

Standortalternativen steht nachweislich fest, dass es Erörterungen zu dieser Thematik gegeben hat,<br />

wenn auch nicht auf der Grundlage einer entsprechenden Standortalternativenuntersuchung der Träger<br />

des Vorhabens.<br />

Gegenüber einer Gemeinde, die eigenmächtige Veränderungen des Bekanntmachungstextes veröffentlichte,<br />

wurden kommunalaufsichtliche Schritte durch das Innenministerium des Landes Brandenburg<br />

eingeleitet. Hiergegen hat sich die Gemeinde mit dem Antrag, die sofortige Vollziehung der Anordnung<br />

des Landrates auszusetzen, an das zuständige Verwaltungsgericht Cottbus gewandt. Das Verwaltungsgericht<br />

Cottbus hat mit Beschluss vom 02.06.2003 (Az. 4 L 344/03) festgestellt, dass der Gemeinde<br />

kein Recht zusteht, den Bekanntmachungstext der Anhörungsbehörde durch einen eigenen zu ersetzen.<br />

Im Fall vom Amt Blankenfelde/Mahlow und der Gemeinde Großbeeren wurden zwar geringfügige<br />

Veränderungen im Bekanntmachungstext vorgenommen, die allerdings wegen ihrer Geringfügigkeit<br />

die Anstoßfunktion nicht beeinträchtigten. Das Ersuchen um kommunalaufsichtliche Weisungen wurde<br />

deshalb - auch um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden - nicht weiter verfolgt.<br />

7.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbände und sonstiger<br />

Stellen<br />

Auch die betroffenen Stellen und Institutionen, die besondere öffentliche Interessen wahrnehmen (sog.<br />

Träger öffentlicher Belange - TÖB), wurden von der ergänzenden Unterlage der Träger des Vorhabens<br />

unterrichtet und erhielten die Möglichkeit, hierzu innerhalb einer Zwei-Monats-Frist Stellung zu nehmen.<br />

Diese Adressaten wurden zu Standortfragen der Flughafenplanung bereits im raumordnerischen Verfahren<br />

zum gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm (LEPro) der Länder Berlin und Brandenburg<br />

und zum Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung<br />

(GL) der Länder Berlin und Brandenburg beteiligt. Die Belange dieser TÖB und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!