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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1120 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- FFH-Vorschlagsgebiet „Teufelsseemoor“<br />

4.3.2.4 Vogelschutz (SPA)-Gebiete bzw. zur Meldung vorgeschlagene Vogelschutz-Gebiete<br />

- SPA-Gebiet „Müggelspree“<br />

- SPA-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung“<br />

Nähere Informationen zu den FFH- und SPA-Gebieten sind der von den Trägern des Vorhabens vorgelegten<br />

FFH-Vorprüfung und den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen zu den Gebieten „Glasowbachniederung“<br />

und „Brunnluch“ enthalten und im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung im Abschnitt<br />

C.II.15 „Natur und Landschaft“, ab Seite 786, berücksichtigt.<br />

Ergänzend zu den SPA-Gebieten und nach § 33 BbgNatSchG geschützte Horststandorten ist auf weitere<br />

als schutzwürdig zu bewertende Vogellebensräume innerhalb des erweiterten Untersuchungsraums<br />

hinzuweisen:<br />

- Osdorfer Felder, Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben<br />

- Glasowbach und Blankenfelder See<br />

- Zülowgrabenniederung<br />

- Brunnluch<br />

- Waßmannsdorfer Rieselfelder und Großziethener Felder<br />

- Waltersdorfer Flutgrabenaue<br />

- Seddinsee und Langer See<br />

- Großer Müggelsee<br />

- Wernsdorfer See und Gosener Wiesen in Brandenburg<br />

- Überstauungsflächen Klein Kienitz<br />

- Important Bird Area (IBA)-Gebiet „Rangsdorfer See/Prierowsee“ (soweit nicht Teil des SPA-<br />

Vorschlagsgebiets „Nuthe-Nieplitz-Niederung“)<br />

4.3.3 Beschreibung der relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

4.3.3.1 Verlust von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme<br />

Relevante Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen sind vor allem durch die Inanspruchnahme i. S. der<br />

wesentlichen Beeinträchtigung von Biotopen sowie die Fällung von Einzelbäumen durch Überbauung,<br />

Versiegelung und Aufschüttung, Abgrabung durch die Anlage, aber auch während der Bauphase gegeben.<br />

Für den Ausbau des Flughafens Schönefeld ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf von ca. 877<br />

ha, der insbesondere durch eine Erweiterung des Flughafengeländes nach Süden gedeckt wird, für den<br />

aber auch Flächen auf dem vorhandenen Flughafengelände in Anspruch genommen werden. Die Flächeninanspruchnahme<br />

für die straßenseitige Erschließung außerhalb der Flächenumgriffs des Flughafens<br />

beträgt ca. 44,1 ha. Für die Schienenanbindung ergibt sich außerhalb des Flächenumgriffs des<br />

Flughafens ein Flächenbedarf von ca. 18,7 ha. Für wasserbauliche Maßnahmen (Gewässerausbau am<br />

östlichen Selchower Flutgraben und untergeordnet am Glasowbach) werden Flächen in Höhe von ca.<br />

5,4 ha in Anspruch genommen. Für Maßnahmen der technischen Infrastruktur werden ca. 42,8 ha benötigt.

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