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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1093 von 1171<br />

dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umweltzustand 1997/98 nicht zu erkennen ist. Die<br />

durch großflächige landwirtschaftliche Nutzungen geprägte Bestandssituation im vom Vorhaben betroffenen<br />

Bereich war über die o. g. Projekte hinaus keinen Nutzungsänderungen unterworfen, die<br />

eine geänderte Bewertung der Umweltauswirkungen erwarten lassen. Auch aus den Stellungnahmen<br />

des Beteiligungsverfahrens zur ergänzten Fassung des LBP ergibt sich diesbezüglich keine<br />

geänderte Einschätzung.<br />

Hinsichtlich der Vorbelastungssituation wird von einem Träger öffentlicher Belange kritisiert, dass<br />

für das Szenario 2007ff von einem Passagieraufkommen ausgegangen wird, welches ohne Ausbau<br />

des Flughafens dort nicht realisiert werden könne. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

ist das Szenario 2007ff jedoch nachvollziehbar und fachlich korrekt bestimmt. Das für 2007ff angekommene<br />

Passagieraufkommen von 4,5 Millionen Passagieren pro Jahr stellt die ohne zusätzlichen<br />

Ausbau zur Verfügung stehende Abfertigungskapazität am Standort Schönefeld dar.<br />

- Zustand bei Endausbau (Szenario 20XX)<br />

Dieser Zustand beschreibt die Situation nach dem Endausbau des Flughafens für das Verkehrsszenario<br />

20XX unter Berücksichtigung der geplanten Kapazität von ca. 30 Millionen Passagiere pro<br />

Jahr. Die Träger des Vorhabens haben die hierzu erforderlichen Angaben in den Antragsunterlagen<br />

und der im Planstellungsverfahren nachgereichten Unterlagen vorgelegt.<br />

2.2.5 Untersuchungsräume<br />

Der räumliche Bezug der UVP ergibt sich aus den der Umweltverträglichkeitsstudie zugrunde gelegten<br />

Untersuchungsräumen für die einzelnen Schutzgüter sowie den zusätzlich untersuchten Bereichen in<br />

der ergänzten Fassung des LBP. Zusätzliche Bereiche wurden für die Auswirkungen durch Fluglärm<br />

und Überflug untersucht.<br />

Von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange, insbesondere Kommunen, wurde bemängelt, dass die<br />

Abgrenzung des Untersuchungsraumes in den von den Trägern des Vorhabens vorgelegten Unterlagen<br />

fehlerhaft sei. Beispielsweise seien weitere Bereiche im Land Berlin oder von Gemeinden im Land<br />

Brandenburg in den Untersuchungsraum einzubeziehen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat diese Argumente geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass dies<br />

nicht generell zutreffend ist. Nur für eine ausreichende Untersuchung der Auswirkungen durch Verlärmung<br />

von Vogellebensräumen und von Erholungsräumen war eine Erweiterung des Untersuchungsraums<br />

erforderlich. Die Träger des Vorhabens haben auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde<br />

ergänzende Unterlagen vorgelegt. Die Ergebnisse werden von der Planfeststellungsbehörde bei der<br />

jeweiligen Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter berücksichtigt.<br />

3 Vom Antragsteller geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

3.1 Allgemeines<br />

Im Rahmen der UVP sind entsprechend § 6 UVPG neben dem beantragten Vorhaben von der Planfeststellungsbehörde<br />

auch andere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, die - soweit zumutbar - eine Realisierung<br />

des Vorhabens mit geringeren Umweltauswirkungen ermöglichen würden. Zu betrachten sind hierbei<br />

Vorhabensalternativen, die ernsthaft in Betracht kommen oder sich aufdrängen.

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