18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 809 von 1171<br />

führung durch die Nebenbestimmung „potenzielle Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkungen“<br />

gesichert werden.<br />

Einwender und Fachbehörden haben hinsichtlich des ursprünglich eingereichten LBP gefordert, die<br />

Eingriffe in das FFH-Gebiet Brunnluch zu vermeiden.<br />

Diesen Forderungen ist in der Modelluntersuchung „Eingriffsvermeidung Brunnluch“ vom 21.2.2003<br />

Rechnung getragen worden. Dort werden Varianten für eine optimierte Versickerung zur Vermeidung<br />

von Auswirkungen im FFH-Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ aufgezeigt. In der Nebenbestimmung<br />

A.II.9.1.13 „Potenzielle Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkungen“, ab Seite 116, wird festgelegt,<br />

dass in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden eine optimierte Versickerung bis zur Einstellung<br />

der normalen Grundwasserstände zu erfolgen hat. Die Versickerungsmengen sind so zu bemessen<br />

und zu verteilen, dass es nicht zu einer vorhabensbedingten Absenkung des Grundwasserspiegels<br />

>= 0,1 m im „Brunnluch“ kommt; insbesondere ist auch im Westteil der Mulde zu versickern. Die Modelluntersuchung<br />

„Eingriffsvermeidung Brunnluch“ ist dabei zugrunde zu legen.<br />

Durch die auferlegte gezielte Versickerung von gehobenem Grundwasser auch im westlichen Bereich<br />

der zentralen Versickerungsmulde erreicht der relevante Absenkungstrichter von bis zu 0,1 m (bezogen<br />

auf den Hauptgrundwasserleiter) dieses Gebiet nicht mehr. Nach Beendigung der Bauphase bis zum<br />

Auslöschen des Absenkungstrichters wird die Versickerungsmulde weiter mit Niederschlagswasser<br />

beschickt. Im Kapitel 5.7 der ergänzten Fassung des LBP ist - als „Notfallprogramm“ - vorgesehen, dass<br />

die Mulde mit Grundwasser aus drei auch nach Ende der Bauphase weiter zu betreibenden Brunnen<br />

beschickt wird, falls keine ausreichenden Niederschläge zur Verfügung stehen. Dabei reicht nach Berechnungen<br />

des hydrologischen Sachverständigen die Förderung von 30 l/s Wasser aus, um die<br />

Grundwasserstände im Bereich des Brunnluchs zu stabilisieren. Hierfür genügt der Weiterbetrieb von 3<br />

Brunnen mit einer Förderleistung von 50 m 3 /h. Der Weiterbetrieb der nötigen Brunnen ist in der oben<br />

genannten Nebenbestimmung festgeschrieben. Um sicherzustellen, dass die in die Versickerungsmulde<br />

eingeleitete Wassermenge auch im relevanten Westteil zur Versickerung kommt - soll der Westteil der<br />

Mulde nach Vorstellung der Träger des Vorhabens durch Sandsäcke abgetrennt werden. Die Wirksamkeit<br />

dieser Vermeidungsmaßnahmen und die möglichen Auswirkungen der verbleibenden Absenkungen<br />

im Hauptgrundwasserleiter werden durch ein Grundwasser- und Biotopmonitoring überwacht, das in<br />

Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden ständig fortzuentwickeln ist. Die Ergebnisse des Biotopmonitorings<br />

werden, wie von einer Fachbehörde gefordert, am Ende eines jeden Jahres vorgelegt,<br />

um gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen rechtzeitig abstimmen zu können.<br />

Hinsichtlich der Grundwasserabsenkung im FFH Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“ hatten Träger<br />

öffentlicher Belange und Einwender ebenfalls die Vermeidung von Eingriffen und die konkrete Planung<br />

und Festlegung der dazu erforderlichen Maßnahmen gefordert. Mit der ergänzten Fassung des<br />

LBP sind die Träger des Vorhabens auch diesen Forderungen nachgekommen.<br />

Sollte sich im Ergebnis des Monitorings wider Erwarten zeigen, dass an den im FFH-Vorschlagsgebiet<br />

„Glasowbachniederung“ einzurichtenden Referenzmessstellen die Mindestwasserstände um mehr als<br />

0,1 m unterschritten werden, so sind die Träger des Vorhabens verpflichtet, die in der Nebenbestimmung<br />

A.II.9.1.13 „Potenzielle Beeinträchtigungen durch Grundwasserabsenkungen“, ab Seite 116, auferlegten<br />

und in den Plänen H 4.4-1E und H 4.4-2E dargestellten Maßnahmen zur Stützung des Wasserhaushalts<br />

sofort durchzuführen. Im einzelnen wäre eine Simulation der natürlichen Überflutungsdynamik<br />

im Bereich der Selchower Seen vorgesehen. Dazu wäre der Glasowbach an drei Stellen (siehe<br />

Pläne H 4.4-1 E und H 4.4-2 E der ergänzten Fassung des LBP) für maximal 14 Tage durch Sandsäcke<br />

einzustauen. Nach Füllung der angestauten Bereiche (und somit der Überstauung potenziell empfindlicher<br />

Biotope wie Wälder feuchter Standorte) käme es zum normalen Abfluss im Glasowbach. Während

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!