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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 587 von 1171<br />

Grundlage aktueller Einwohnerzahlen die behördlich gemeldeten Personen sowie die Einwohnerzahlen<br />

aus genehmigten Bebauungsplänen erfasst. Die Bevölkerungsdichtekarte weist in einem<br />

Raster von 20 x 20 Metern die jeweilige Bevölkerungsdichte aus. Anhand der Fluglärmberechnungen<br />

kann für jeden Rasterpunkt bewertet werden, ob er innerhalb oder außerhalb einer definierten<br />

Lärmkontur liegt. Für alle innerhalb der Kontur liegenden Rasterpunkte werden die dort anliegenden<br />

Bevölkerungsdichten addiert. Die aus der Addition resultierende Summe repräsentiert dann die Zahl<br />

der innerhalb einer Kontur lebenden Einwohner. Bei einem Rasterabstand von 20 Metern ergibt sich<br />

bezogen auf die Einwohnerzahlen ein systematischer Fehler von bis zu 2 % sowie bis zu 0,2 dB(A)<br />

in Bezug auf den Verlauf der Lärmkontur. Darüber hinaus liegt der Bevölkerungsdichtekarte die Annahme<br />

zugrunde, dass innerhalb von Siedlungsflächen eine Gleichverteilung der Einwohner gegeben<br />

ist. Da dies nicht der Realität entspricht, kommt es bezogen auf die Einwohnerzahlen zu einem<br />

weiteren systematischen Fehler. Die auf diese Weise für die einzelnen Lärmkonturen berechneten<br />

Einwohnerzahlen vermitteln trotz der systematischen Fehler einen durchaus brauchbaren Überblick<br />

über die Größenordnung an Lärmbetroffenen in der Umgebung des Verkehrsflughafens Berlin-<br />

Schönefeld.<br />

2) Fluglärmberechnungen nach AzB-DLR<br />

Die für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm als Berechnungsvorschrift aufgestellte<br />

AzB wurde letztmalig 1984 der technischen Entwicklung angepasst. Um den technischen Fortschritt<br />

im Flugzeugbau und in der Entwicklung der Flugzeugtriebwerke Rechnung zu tragen, wurde<br />

unter Federführung des Umweltbundesamtes vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt bis<br />

zum Jahr 1998 eine aktualisierte Fassung der AzB mit neuer Flugzeugklasseneinteilung und angepassten<br />

akustischen und flugbetrieblichen Ausgangsdaten erarbeitet. Dieser Entwurf der DLR wird<br />

im Folgenden als AzB-DLR bezeichnet. Auf der Basis dieser AzB-DLR hat das Umweltbundesamt<br />

zwischenzeitlich mit nur geringfügigen Änderungen einen endgültigen „Entwurf der neuen zivilen<br />

Flugzeugklassen“ erstellt. Dieser Entwurf wird auch als AzB-99 bezeichnet.<br />

Das vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) für den Ausbau des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld erstellte lärmphysikalische Gutachten beruht auf der AzB-DLR. Die Berechnungsgrundlage<br />

bleibt grundsätzlich die AzB, die akustischen und flugbetrieblichen Eingangsdaten<br />

werden jedoch der AzB-DLR entnommen. Die Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels<br />

erfolgt in Anlehnung an die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier zur Novelle des Gesetzes<br />

zum Schutz gegen Fluglärm mit dem Halbierungsparameter q = 3 (Energieäquivalenz), getrennt für<br />

den Tag und den Nachtzeitraum.<br />

Bei der Berechnungsvorschrift AzB handelt es sich um ein über viele Jahrzehnte bewährtes Rechenmodell<br />

zur Ermittlung akustischer Größen an beliebigen Einwirkorten in der Umgebung eines<br />

Flughafens. Aus diesen Eingangsdaten können sowohl Dauerschallpegel als auch Maximalpegel<br />

und Pegelhäufigkeitsverteilungen als wesentliche Belastungsgrößen berechnet werden.<br />

Die Qualität der Ergebnisse, d. h. die Übereinstimmung der berechneten Schallpegel mit vor Ort<br />

messtechnisch bestimmbaren Schallpegeln, ist im Wesentlichen abhängig von den verwendeten<br />

akustischen und flugbetrieblichen Eingangsdaten sowie der Qualität der in das Datenerfassungssystem<br />

einfließenden Prognosedaten und dem Verlauf der An- und Abflugrouten.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die akustische und flugbetriebliche Datenbasis der AzB letztmalig im<br />

Jahr 1984 ergänzt wurde, entspricht sie einem technischen und akustischen Stand älter als 20 Jahre<br />

und spiegelt die Entwicklung und den Einsatz moderner, lärmarmer Triebwerke sowie die Fortschritte<br />

in der Aerodynamik nicht wieder. Dieser Entwicklung soll durch die AzB-DLR Rechnung ge-

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