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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 168 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

4) Unzulässig belastete Sümpfungswässer sind vor der Einleitung in einer geeigneten Aufbereitungs-<br />

/Reinigungsanlage nach dem Stand der Technik zu behandeln.<br />

5) Im Rahmen der Bauausführungsplanung sind potentiell zu erwartende Kontaminationen des gehobenen<br />

Grundwassers zu identifizieren und entsprechende Wasserbehandlungsmaßnahmen zu benennen,<br />

ihre Auswahl ist zu begründen und auf ihre Realisierbarkeit hin zu prüfen. Das Ergebnis ist<br />

vor Beginn der Baumaßnahmen mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Während der<br />

Bausausführungsplanung sind Vorschläge zu entwickeln und mit den zuständigen Behörden abzustimmen,<br />

wie kontaminiertes Grundwasser von Beginn an getrennt gehoben und einer Wasserreinigung<br />

zugeführt werden kann. Weiterhin ist im Rahmen der Bauausführungsplanung zu dokumentieren<br />

und mit der unteren und oberen Wasserbehörde abzustimmen, wie im Havariefall (Grenzwertüberschreitung)<br />

sowohl bei der Grundwasserabsenkung, als auch bei der Wasseraufbereitung und<br />

Ableitung/Versickerung des kontaminierten Wassers vorgegangen wird. Hierüber ist die Planfeststellungsbehörde<br />

zu unterrichten.<br />

12.6.2.7 Dokumentation und Beweissicherung in Berichtsform<br />

1) Den beteiligten Fachbehörden sind neben der DV-technischen Übermittlung der vom Grundwassermanagement<br />

ermittelten Daten per Datennetz halbjährlich über den gesamten Zeitraum der<br />

Wasserhaltungsmaßnahmen Berichte (einschl. Abschlussbericht) in papiergebundener Form vorzulegen.<br />

In den Berichten sind alle aus den Baumaßnahmen und den Gewässerbenutzungen im Berichtszeitraum<br />

resultierenden wasserwirtschaftlich relevanten Entwicklungen und signifikanten Erkenntnisse<br />

aus den Monitoringmaßnahmen zusammenfassend zu dokumentieren und zu bewerten.<br />

Schwerpunkte hierbei sind:<br />

- Darstellung der Ausgangssituation/Messungen (1. Bericht),<br />

- Entwicklung des Baufortschrittes und der Wasserhaltungsmaßnahmen,<br />

- bedeutsame Unregelmäßigkeiten und Störungen,<br />

- Abweichungen gegenüber den Regelungen des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es/Erfüllung von<br />

Nebenbestimmungen,<br />

- quantitative und qualitative Auswirkungen der Bautätigkeit und Gewässerbenutzungen auf die<br />

Schutzgüter im Territorium,<br />

- Kontaminationen/Altlastensituation im Bereich der Schutzgüter Boden und Grundwasser im<br />

Baugrubenbereich,<br />

- Prognose zur Einstellung quasistationärer Zustände im Grundwasserhaushalt (Abschlussbericht),<br />

- abschließende Bewertung der Bau- und Wasserhaltungsmaßnahmen,

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