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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 923 von 1171<br />

und Produktionsbedingungen der Landwirtschaft als Träger öffentlicher Belange im Anhörungsverfahren<br />

eine Stellungnahme abgegeben.<br />

Es macht geltend, dass durch das Vorhaben Flächen von mehr als 2.000 ha beansprucht würden, die<br />

überwiegend landwirtschaftlich genutzt würden. Auch die Zerschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen,<br />

des Netzes der Wirtschaftswege und von Ortsverbindungsstraßen habe Auswirkungen auf die<br />

Struktur und Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaftsbetriebe. Entstehende Verluste und Wirtschaftsbeschränkungen<br />

seien den betroffenen Landwirten auszugleichen.<br />

Um Rest- und Splitterflächen, sowie allgemeine Nachteile in der Eigentumsstruktur der Flächen zu vermeiden,<br />

solle in Teilbereichen eine Bodenordnung durchgeführt werden. Auch ansonsten wurde angeregt,<br />

durch Bodenordnungsmaßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz die Belastungen für die einzelnen<br />

Landwirtschaftsunternehmen zu reduzieren.<br />

Es wurde gefordert, Wirtschaftswege, die neu angelegt werden, in Asphaltbauweise herzustellen, um<br />

die Belastungen des landwirtschaftlichen Verkehrs aufnehmen zu können, und diese nicht, wie im Planantrag<br />

vorgesehen, bindemittelfrei zu befestigen.<br />

Außerdem sei zu berücksichtigen, dass sich infolge des Vorhabens unterbrochene Straßen und Wege<br />

negativ auf die landwirtschaftliche Produktion auswirkten. Die Wegstrecken erhöhten sich um ein Vielfaches,<br />

so dass eine rentable und wettbewerbsfähige Bewirtschaftung nicht mehr gewährleistet sei. Aus<br />

den Umwegen resultierten erhöhte Kosten durch Fahrzeitverlängerung und erhöhten Maschinenverschleiß.<br />

Die den Landwirtschaftsbetrieben entstehenden Kosten, wirtschaftlichen Erschwernisse und<br />

Verluste seien auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen auszugleichen.<br />

Die Auswirkungen des Flughafenbetriebes seien zwar in mehreren Gutachten analysiert worden, es<br />

seien jedoch keine Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf den Boden als Produktionsgrundlage<br />

für die Land- und Forstwirtschaft, sowie auf die in der Region produzierten landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse gemacht worden.<br />

In Kenntnis der Aktivitäten der Träger des Vorhabens in Bezug auf die im Einzelnen vom Vorhaben<br />

betroffenen Betriebe hat das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau mit Schreiben<br />

vom 22.07.2003 mitgeteilt, dass durch die Träger des Vorhabens die Interessen der betroffenen landwirtschaftlichen<br />

Betriebe in ausreichendem Umfang berücksichtigt worden seien. Den in der Stellungnahme<br />

des Amtes geäußerten Forderungen sei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter<br />

Anwendung der speziell für die Landwirtschaft geltenden Richtlinien und allgemeinen Handlungsvorgaben<br />

entsprochen und den Bedürfnissen und Erfordernissen zum Erhalt und zur Entwicklung der Agrarunternehmen<br />

damit Rechnung getragen worden. Das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung<br />

Luckau sieht ausweislich seines Schreibens vom 22.07.2003 die im Planfeststellungsverfahren<br />

geäußerten Bedenken als ausgeräumt an.<br />

MLUR (Abteilung Agrarpolitik und ländliche Entwicklung)<br />

Die Abteilung Agrarpolitik und ländliche Entwicklung des MLUR macht in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen<br />

Folgendes geltend:<br />

Für das Vorhaben würden mehr als 2.000 ha Fläche in Anspruch genommen, die überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzt würde. Unabhängig von der Bodengüte und der Bewirtschaftungsintensität seien die<br />

Flächen für die Landwirtschaft von existenzieller Bedeutung, da die Betriebskonzepte der Agrarunter-

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