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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 388 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

ger genutzt. Eine direkte Einbindung in das Fernverkehrsnetz ist nicht möglich; die Verbindung dorthin<br />

ist nur mittels Umsteigeverkehr erreichbar.<br />

Für den Individualverkehr ist der Flughafen Berlin-Tempelhof zwar über das Straßennetz gut erreichbar,<br />

da eine Einbindung in das innerstädtische Hauptverkehrsnetz besteht (Stadtautobahnanschluss in 1 km<br />

Entfernung). Diese reicht aber nicht aus, um die prognostizierte Zahl an Passagieren zu bewältigen. Ein<br />

Ausbau des vorhandenen Straßennetzes wäre erforderlich, ist jedoch aufgrund der vorhandenen Bebauung<br />

schwer realisierbar.<br />

Die Fluglärmbetroffenheit durch den Betrieb des Flughafens Berlin-Tempelhof ist schon beim derzeitigen<br />

Flugbetrieb erheblich; innerhalb der 62-dB(A)-Lärmkontur (Dauerschallpegel nach dem Gesetz zum<br />

Schutz gegen Fluglärm) sind rd. 28.000 Anwohner davon betroffen.<br />

Betrachtet man allein die örtliche Lage des bestehenden Flughafens Berlin-Tempelhof hätte er als<br />

Standort für einen alleinigen Flughafen zwar erhebliche Vorteile. Es müssen jedoch die anderen Kriterien<br />

wie die nicht vorhandenen Flächenreserven für ein unabhängiges Zwei-Bahnen-System, die Anbindungsdefizite<br />

(insbesondere bei der Schiene) und vor allem auch die erheblichen Lärmbelastungen<br />

berücksichtigt werden. Die Wohngebiete, die bei An- und Abflügen durch Lärm beeinträchtigt werden,<br />

weisen die höchste Bevölkerungsdichte Berlins auf. In einer Gesamtbetrachtung dieser Belange sowie<br />

der Belange der Flugsicherheit überwiegen die Argumente, die gegen einen Ausbau zum alleinigen<br />

Verkehrsflughafen für die Region sprechen, so deutlich, dass diese Möglichkeit auszuschließen ist.<br />

6.4.1.4 Kapazitätserweiterungen am Standort Berlin-Tegel als alleiniger Standort<br />

Auch beim Flughafen Berlin-Tegel muss bei der Betrachtung als alleiniger Standort auf die erforderlichen<br />

Kapazitätserweiterungen hingewiesen werden. Als Berliner Flughafen mit den meisten Flugbewegungen<br />

pro Jahr (max. 145.000) steht zudem die Frage der Lärmbelastung bei einer weiteren Zunahme<br />

der Kapazitäten im Vordergrund. Kapazitätserweiterungen innerhalb der vorhandenen Flughafenflächen<br />

würden zu einer weiteren Erhöhung bereits vorhandener Belastungen für die an drei Seiten angrenzenden,<br />

dichtbebauten innerstädtischen Wohngebiete führen, deren mittlere Einwohnerdichte bei ca. 67<br />

Einwohnern pro Hektar liegt. Bereits beim derzeitigen Flugbetrieb in Tegel sind innerhalb der 62-dB(A)-<br />

Lärmkontur (Dauerschallpegel nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm) mehr als 100.000 Einwohner<br />

von den Belastungen durch den Flugverkehr betroffen.<br />

Für den Flughafen Berlin-Tegel stellen sich, wie schon bei der Betrachtung des Flughafens Berlin-<br />

Tempelhof, die Unveränderbarkeit des Start- und Landebahnsystems sowie die dicht besiedelte Umgebung<br />

mit der entsprechenden Bebauung als luftverkehrstechnische Kapazitätsbegrenzung dar. Das<br />

vorhandene Start- und Landebahnsystem ist aufgrund der Bahnlängen nur eingeschränkt für Interkontinentalflüge<br />

geeignet. Ein unabhängiger Parallelbahnbetrieb ist bei den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten<br />

nicht möglich. Ebenso fehlt der Raum für die Erweiterung der Fläche für Abstellpositionen für<br />

Flugzeuge.<br />

Die Abfertigungskapazitäten sind zwar für die Ausschöpfung der gegenwärtigen maximalen Bahnkapazität<br />

erweitert worden. Die von Einwenderseite vorgetragene Ansicht, dass damit weitere Passagiere in<br />

Millionenhöhe abgefertigt werden können, trifft jedoch nicht zu. Mit dem im Jahr 2001 fertiggestellten<br />

Terminalausbau können zwar ca. 2,1 Millionen Passagiere mehr als vorher in Berlin-Tegel abgefertigt<br />

werden. Bei insgesamt 11 Millionen Passagieren pro Jahr dürfte von der Abfertigungsseite her aber die<br />

derzeitige Kapazitätsgrenze des Flughafens bei Einhaltung internationaler Standards erreicht sein.

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