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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 598 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Um die Berechnungsalgorithmen handhabbar halten zu können, geht die AzB für den Kurvenflug von<br />

einer Näherung aus, wodurch die Schallimmissionen in bestimmten Bereichen, je nach Lage des Immissionsortes<br />

im Verhältnis zur Kurve, über- oder unterschätzt werden. Insbesondere im Bereich des<br />

Kurvenmittelpunktes ist dabei eine gewisse Unterschätzung der Schallimmissionen zu erwarten. Eine<br />

Betrachtung der für den ausgebauten Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vorgesehenen Flugrouten<br />

belegt, dass die Kurvenmittelpunkte aller Instrumentenflugrouten außerhalb der Kontur des energieäquivalenten<br />

Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 55 dB(A) bzw. Leq(3,Nacht) von 50 dB(A) liegen. Die Kurvenmittelpunkte<br />

liegen mithin in einem Bereich geringer Fluglärmbelastung, so dass die Unterschätzung der<br />

Fluglärmimmissionen aufgrund des Berechnungsverfahrens der AzB vernachlässigt werden kann. Insbesondere<br />

sind relevante Auswirkungen des Fluglärms in diesen Bereichen nicht zu befürchten.<br />

Darüber hinaus werden die in einem Bogen bei Dahlewitz und Rangsdorf verlaufenden und von der<br />

Näherung des Berechnungsverfahrens der AzB potentiell am stärksten betroffenen Kurzabflugrouten<br />

nur von kleineren Flugzeugen benutzt, die Häufigkeit der Abflüge über diese Routen ist relativ gering.<br />

Deshalb ist in diesem Bereich auch kein Aufweitung der Lärmkonturen zu verzeichnen. Der durch die<br />

Näherung im Berechnungsverfahren gemäß AzB entstehende Fehler hat nur äußerst geringe Auswirkungen.<br />

Von verschiedenen Einwendern wurde kritisiert, dass das Berechnungsverfahren der AzB keine Schallreflexionen<br />

an Bauwerken, Wasseroberflächen oder Bodenerhebungen berücksichtigt. Von den Einwendern<br />

wird vermutet, dass durch derartige Schallreflexionen an zahlreichen Orten deutlich höhere<br />

Schallpegel auftreten werden, als die Lärmberechnungen erwarten lassen. Derartige Befürchtungen<br />

sind unbegründet.<br />

Grundsätzlich können Bauwerke und Bodenerhebungen sowohl zu Pegelminderungen durch Abschirmungen<br />

als auch zu Pegelerhöhungen durch Reflexionen führen. In den meisten Fällen werden die<br />

Pegelminderungen durch Abschirmungen, z. B. auf einer der Flugroute abgewandten Seite des Hauses,<br />

größere Werte annehmen als die Pegelerhöhungen durch Reflexionen, da diese nur unter bestimmten<br />

geometrischen Bedingungen möglich sind. Ähnliches gilt für Reflexionen über Wasserflächen. Nur unter<br />

strengen geometrischen Bedingungen (Spiegelung) können Reflexionen überhaupt wirksam werden.<br />

Da sich zudem die Geräuschquelle bewegt, sind die Reflexionen nur kurzzeitig wirksam, weshalb der<br />

Einfluss auf den berechneten äquivalenten Dauerschallpegel gering ist. Eine Auswirkung der Schallreflexionen<br />

auf den Maximalschallpegel ist ebenfalls unwahrscheinlich, da die Bedingungen „geringster<br />

Abstand der Schallquelle zum Immissionsort“ und „Schalleintrag durch geometrische Reflexionen“<br />

gleichzeitig auftreten müssten.<br />

Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass Reflexionen des von Flugzeugen erzeugten Geräuschs<br />

zwar in Einzelfällen hörbar sein können, jedoch ohne entscheidenden Einfluss auf die Bildung des äquivalenten<br />

Dauerschallpegels und des Maximalschallpegels sind.<br />

Die von einigen Einwendern geforderte Ermittlung von Beurteilungspegeln nach DIN 45645 (Einheitliche<br />

Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen) bzw. der DIN 45643 (Messung und Bewertung<br />

von Flugzeuggeräuschen) hält die Planfeststellungsbehörde nicht für erforderlich.<br />

Die DIN 45645 beinhaltet ein Verfahren zur einheitlichen Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen.<br />

Beurteilungspegel können zum Vergleich mit Richt- und Grenzwerten benutzt werden,<br />

sofern die Beurteilungszeiten und Beurteilungsverfahren übereinstimmen. Die Bildung eines Beurteilungspegels<br />

ist nur sinnvoll möglich, wenn hierzu ein korrespondierender, der Beurteilung dienender

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