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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 589 von 1171<br />

bedeutet, dass über die sechs verkehrsreichsten Monate betrachtet, 65 % des Flugverkehrs in Betriebsrichtung<br />

West und 35 % in Betriebsrichtung Ost durchgeführt werden.<br />

Die Lärmberechnungen unter Verwendung der AzB-DLR wurden jeweils für das Szenario 1997, das<br />

Szenario 2007ff, das Szenario 2007 und das Szenario 20XX durchgeführt. Um einen Vergleich zwischen<br />

den Szenarien und damit eine Bewertung von Veränderungen in der Lärmbelastung zu ermöglichen,<br />

wurden die von den berechneten Lärmkonturen umschlossenen Flächen sowie die Anzahl<br />

der in den jeweiligen Konturen lebenden Einwohner ermittelt.<br />

Zur Bewertung der vom nächtlichen Flugbetrieb ausgehenden Lärmbelastung ist es notwendig, die<br />

in einer einzelnen Nacht auftretenden Maximalpegel in die Betrachtung einzubeziehen. Dies erfordert<br />

eine getrennte Berechnung der Maximalpegel für beide Betriebsrichtungen und entsprechend<br />

eine 100 % zu 100 % Verteilung des Flugverkehrs auf die beiden Betriebsrichtungen.<br />

An insgesamt 111 Einzelpunkten in der Umgebung des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-<br />

Schönefeld wurde eine punktuelle Berechnung der durch den Flugverkehr verursachten Geräuschbelastung<br />

vorgenommen. Bei der Auswahl der Einzelpunkte wurden zunächst besonders lärmempfindliche<br />

Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen und Kindertagesstätten<br />

berücksichtigt. Zur Erfassung der Geräuschbelastung für Siedlungsflächen wurden anschließend<br />

weitere Einzelpunkte an charakteristischen Ortslagen, wie z. B. in Gebieten mit Wohnbebauung,<br />

an Ortsrändern oder in direkt unter der Anfluggrundlinie gelegenen Ortsteilen, definiert. Für<br />

charakteristische Ortslagen, deren Geräuschimmissionen bereits durch einen Einzelpunkt an einer<br />

besonders lärmempfindlichen Einrichtung beschrieben wird, wurde kein gesonderter Einzelpunkt<br />

ausgewiesen. Um einen Vergleich mit messtechnisch ermittelten Geräuschbelastungen zu ermöglichen,<br />

wurde auch für die Standorte der bestehenden Fluglärmmessanlage des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld eine punktuelle Berechnung der Geräuschimmissionen vorgenommen.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das seitens des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt<br />

im Rahmen des lärmphysikalischen Gutachtens verwendete Berechnungsmodell geeignet ist,<br />

die für eine umfassende Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung des Flughafens erforderlichen<br />

Daten zu liefern. Sowohl bei der Berechnung des energieäquivalenten Dauerschallpegels<br />

als auch bei der Berechnung von Maximalpegeln und Pegelhäufigkeiten enthalten die Ergebnisse<br />

tendenziell Sicherheiten im Vergleich zu einer messtechnisch erfassten Fluglärmbelastung.<br />

10.1.4.1.2 Bodenlärm<br />

Zu den dem Fluglärm zuzuordnenden Bodenlärmquellen werden die Rollbewegungen der Luftfahrzeuge,<br />

die Triebwerksprobeläufe, der Betrieb von Hilfsgasturbinen auf dem Vorfeld sowie die Kraftfahrzeuge<br />

im Vorfeldeinsatz wie Busse, Gepäckschlepper, Cateringfahrzeuge, Tankfahrzeuge und sonstige<br />

Servicefahrzeuge gerechnet.<br />

Die Berechnungen erfolgten unter Verwendung des Berechnungsverfahrens sowie der akustischen und<br />

flugbetrieblichen Eingangsdaten der AzB-DLR. Bei der Modellierung des Rollverkehrs sowie der Triebwerksprobeläufe<br />

wurde eine Reihe von „worst case“-Annahmen getroffen um sicher zu stellen, dass die<br />

durch diesen Betrieb hervorgerufenen Geräuschimmissionen nicht unterbewertet werden. Dazu gehört<br />

u. a., dass Abschirmungseffekte durch Bauwerke und Bewuchs in die Berechnung nicht eingegangen<br />

sind und dass unabhängig von der tatsächlichen Abstrahlcharakteristik der Flugzeuge jeweils mit maximaler<br />

Abstrahlung in alle Richtungen gerechnet wurde.

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