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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1114 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

gen wegen der unterschiedlichen Belästigungswirkungen der verschiedenen Schallquellen bei gleichen<br />

Pegeln nicht zu erwarten. Dennoch kann ein Zusammenwirken auf unterschiedlichen Ebenen nicht<br />

ausgeschlossen werden. Dies ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde immer dann zu berücksichtigen<br />

und einer näheren Betrachtung und Bewertung zu unterziehen, wenn die Fluglärmbelastungen<br />

im Grenzbereich des gesundheitlich Zumutbaren liegen und am gleichen Immissionsort eine<br />

zusätzliche Schallbelastung durch den Schienen- oder Straßenverkehr auftritt und umgekehrt.<br />

4.2.3.1.4 Baulärm<br />

Neben den Geräuschimmissionen durch den Betrieb des Flughafens und durch den Verkehr treten in<br />

der Bauphase Lärmbelastungen in der Nähe der Baustellen auf. Die baubedingten Schallimmissionen<br />

sind abhängig von Art und Dauer der Bautätigkeiten. Quellen sind die Baumaschinen auf den Baustellen<br />

aber auch Transportfahrzeuge auf den Zufahrtstraßen und Baustraßen. Auch diese können, da die<br />

Bautätigkeiten z.T. mehrere Jahre andauern, für die Bewohner in der Nähe der Baustellen erhebliche<br />

Auswirkungen darstellen.<br />

4.2.3.2 Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe und Gerüche<br />

4.2.3.2.1 Luftschadstoffe<br />

Eine Veränderung der Immissionsbelastung ist vor allem durch betriebsbedingte Emissionen von Luftschadstoffen<br />

zu erwarten. Durch den Flughafenausbau kommt es durch die Triebwerke der Luftfahrzeuge,<br />

den Fahrzeugverkehr auf dem Flughafengelände und den Straßenverkehrsanbindungen sowie<br />

durch den flughafeninduzierten Fahrzeugverkehr zu Emissionen von Schadstoffen. Untergeordnet tragen<br />

auch die Emissionen der Anlagen auf dem Flughafengelände sowie der bestehenden bzw. einer<br />

möglichen zukünftigen Energiezentrale zu Auswirkungen in der Umgebung bei.<br />

Die Emissionen durch den Flugverkehr wirken sich im Wesentlichen auf den unmittelbaren Flughafenbereich<br />

aus und sind für die Immissionssituation in den umgebenden Siedlungsbereichen ohne große<br />

Relevanz. Eine größere Bedeutung besitzt der Straßenverkehr, vor allem an Belastungsschwerpunkten<br />

in der Umgebung des Flughafens. Hier ist nach den Ergebnissen der Ausbreitungsberechnungen mit<br />

den höchsten Zusatzbelastungen durch das Vorhaben und Gesamtbelastungen zu rechnen. Grundsätzlich<br />

sind mit dem Betrieb eines Flughafens Emissionen einer Vielzahl von unterschiedlichen Luftschadstoffen<br />

verbunden. Als relevante Stoffe, deren Immissionssituation durch das Vorhaben beeinflusst<br />

werden kann, sind nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde NO2, NOx, Kohlenmonoxid (CO),<br />

Schwebstaub mit der Fraktion PM10 und Ruß sowie Benzol (als Leitparameter für den Summenwert der<br />

Kohlenwasserstoffe) und Benz(a)pyren (als Leitparameter für die Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe)<br />

zu betrachten. Für eine Berücksichtigung weiterer Stoffe – wie von Trägern öffentlicher<br />

Belange und privaten Einwendern im Anhörungsverfahren gefordert - gibt es nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde<br />

keine Gründe (siehe Abschnitt C.II.11 „Luftreinhaltung“, ab Seite 707).<br />

Grundsätzlich verursachen auch die Bautätigkeiten vor allem durch den Betrieb der Baugeräte und der<br />

Transportfahrzeuge Emissionen, die zumindest zeitweise zu Immissionen für die Umgebung führen<br />

können. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um NO2 und Schwebstaub (PM10). Vorherrschende<br />

Emissionsquellen sind dabei die Baustellenbereiche.<br />

Von Einwendern wird kritisiert, dass darüber hinaus der Ablass von Treibstoff (fuel-dumping) schädigende<br />

Auswirkungen insbesondere auf die menschliche Gesundheit haben könnte. Die Planfeststellungsbehörde<br />

hat diese Fragestellung geprüft und sieht die Befürchtung als unbegründet an, da eine

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