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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 747 von 1171<br />

der Geruchsbelästigung gemäß Nr. 5.4 durch Abwägung festzustellen - dabei kann auch die Prägung<br />

des Gebiets durch Vorbelastung aus bestandsgeschützten Anlagen schutzmindernd berücksichtigt werden.<br />

12.2.2 Geruchsprognose<br />

Innerhalb der von den Trägern des Vorhabens vorgelegten Schadstoffprognose M 10 wurde die zu erwartenden<br />

Geruchsimmissionen durch das Vorhaben ermittelt (M 10, Kap. 1.6.2.2). Die Ergebnisse sind<br />

in M 10.4 Abb. 4.4-15 und -16 in Form von Rasterkarten dargestellt. Hauptverursacher der Geruchsimmissionen<br />

sind die Flugzeugabgase aus dem Flugbetrieb - also die Abgase beim Starten, Landen und<br />

Rollen.<br />

Nach der Prognose sind bei einem Ansatz mit dem Faktor 1 für Geruchsspitzen Überschreitungen der in<br />

der GIRL festgelegten Grenzwerte im Planungszustand 20XX nur innerhalb bzw. unmittelbar neben<br />

dem Flughafengelände zu erwarten. Geruchswahrnehmungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

wären in einem Bereich von ungefähr 3 km um den Flughafen zu erwarten. Diesen Ansatz halten die<br />

Träger des Vorhabens mittlerweile für realistisch, da dieser Faktor bei neueren Projekten (Flughafen<br />

Düsseldorf und Flughafen Frankfurt) zugrunde gelegt wird. Außerdem wurde mit dem bei Lagrange<br />

Simulation von Aerosol-Transport (LASAT) maximal anzusetzenden Faktor 5 gerechnet. Geruchswahrnehmungen<br />

in über 10 % der Jahresstunden wären dann in den flughafennahen Siedlungen (Selchow,<br />

Waßmannsdorf, Kienberg und Schönefeld) nicht auszuschließen.<br />

Fachbehörden fordern eine Quantifizierung der Geruchsvorbelastung und kritisieren, dass Aussagen zu<br />

anderen Geruchsemittenten in der näheren Umgebung nicht getroffen worden seien. Die Berliner Wasserbetriebe<br />

weisen darauf hin, dass sich die Einwirkungsbereiche der Geruchsimmissionen von Flughafen<br />

und Klärwerk Waßmannsdorf überschneiden könnten. Das Klärwerk sei daher als vom Flughafen zu<br />

berücksichtigende Vorbelastung anzusehen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist diesen Einwänden nachgegangen. Auf Veranlassung der Planfeststellungsbehörde<br />

haben die Träger des Vorhabens eine ergänzende Stellungnahme vorgelegt (Firma Arcadis<br />

vom 29.10.2003 und 12.03.2004), in der die Gesamtbelastung grob abgeschätzt wird. Danach<br />

können nur im Bereich Waßmannsdorf beide Geruchsquellen wirksam werden und damit die Häufigkeit<br />

für die Gesamtbelastungen den Wert von 10 % übersteigen. Die Berechnungen für die Kläranlage weisen<br />

nur den Bereich > 10 % aus, die 5-%-Grenze ist nicht dargestellt. Deshalb lässt sich auf dieser<br />

Basis nicht sicher sagen, ob es im Überschneidungsbereich zu einer Überschreitung der 10-%-Grenze<br />

kommt. Hinzu kommt, dass die Berechnungsmethoden (einerseits Gauss Fahnen Modell, Faktor 10,<br />

andererseits LASAT, Faktor 1) sich stark unterscheiden und der Vergleich der Ergebnisse deshalb nur<br />

orientierend sein kann. Der Gutachter schlägt deshalb die nachträgliche Ermittlung der Belastung durch<br />

Begehung vor. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung hat diesem Vorschlag mit<br />

Schreiben vom 05.12.2003 zugestimmt.<br />

12.2.3 Bewertung der Prognose<br />

Die Geruchsprognose ist nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde hinreichend plausibel. Die Prognosebasis<br />

wurde zutreffend ermittelt, das Prognoseergebnis ist methodisch einwandfrei erstellt worden.<br />

Die Methodik der Ausbreitungsrechnungen entspricht dem Stand der Wissenschaft und Technik, das<br />

wurde auch seitens Fachbehörden bestätigt. Die Zweifel der Fachbehörden an den zugrunde gelegten<br />

Annahmen konnten ausgeräumt werden. Fachbehörden forderten einen Nachweis hinsichtlich des be-

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