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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1118 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Viele Bereiche sind durch menschliche Aktivitäten vorbelastet. Vor allem die Biotope der Kienberger<br />

Rinne, im Westen und Nordwesten von Groß Kienitz sowie das Flächennaturdenkmal (FND) Mostpfuhl<br />

im Westen von Waltersdorf sind infolge des Straßenverkehrsaufkommens und die hierdurch bedingten<br />

Immissionsbelastungen durch Luftschadstoffe und Lärm vorbelastet.<br />

Die ökologische Bedeutung des Raumes als Lebensraum für Tiere ist auch dadurch unterstrichen, dass<br />

im Rahmen der Bestanderfassung der UVS 75 streng geschützter Tierarten im Bereich des Untersuchungsraums<br />

nachgewiesen wurden. Streng geschützte Pflanzenarten wurden im Untersuchungsraum<br />

dagegen nicht angetroffen.<br />

Im Untersuchungsraum ist eine Vielzahl gemäß §§ 31-35 BbgNatSchG geschützter Landschaftsbestandteile<br />

/ Schutzgebiete vorhanden. Daneben liegt auf Brandenburger Gebiet noch eine Vielzahl von<br />

geschützten Landschaftsbestandteilen /Schutzgebieten, für die keine Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Diese bleiben bei der weiteren Betrachtung unberücksichtigt. Als nach nationalen und internationalen<br />

Richtlinien und Gesetzen geschützte Gebiete, die für die vorliegende Planung von Bedeutung sind,<br />

liegen im Untersuchungsraum:<br />

4.3.2.1 Naturschutzgebiete (NSG)<br />

- NSG „Torfbusch“ (festgesetzt am 06.01.1937 durch Verordnung):<br />

Die Bruchwälder stellen bedeutende Relikte naturnaher Waldgesellschaften in Brandenburg und<br />

wichtige Lebensräume für die Avifauna, für Reptilien, Libellen sowie Tag- und Nachtfalter dar. Die<br />

Erhaltung des naturnahen Bruchwaldes und des grundnassen Eichenmischwaldes stellt den<br />

Schutzzweck des Gebietes dar.<br />

- NSG „Flutgrabenaue Waltersdorf“ (festgesetzt am 12.02.1998 durch Verordnung):<br />

In der Flutgrabenaue Waltersdorf dominieren Feuchtwiesen, Intensivgrasland und Ackerbrachen.<br />

Dazwischen liegen kleinere Erlenwälder und Laubgebüsche. Obwohl der Anteil wertvoller und sehr<br />

wertvoller Biotope begrenzt ist, wurde die Waltersdorfer Flutgrabenaue als Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Die Grünflächen stellen während des gesamten Sommers ein wichtiges Nahrungshabitat<br />

für den in Waltersdorf brütenden Weißstorch dar. Als Schutzzweck ist der Erhalt und die Entwicklung<br />

seltener Pflanzengesellschaften zu berücksichtigen.<br />

- NSG „Glasowbachniederung“ (im Verfahren der Unterschutzstellung und mit Veränderungssperre<br />

ab 17.09.1999):<br />

Die Glasowbachniederung stellt neben der Zülowgrabenniederung die einzige, noch weitgehend naturnah<br />

erhaltene, durchgängige Entwässerungsrinne der Teltow-Hochfläche dar. Als bedeutend<br />

sind in diesem Bereich die Erlenbruchwälder und Röhrichtbereiche sowie angrenzende Feuchtbereiche<br />

zu werten. Der Schutzzweck des Gebietes liegt im Erhalt und der Entwicklung seltener<br />

Pflanzengesellschaften.<br />

- NSG „Ehemaliger Blankenfelder See“ (festgesetzt durch den Rat des Bezirkes Potsdam vom 17.<br />

März 1986):<br />

Das Gebiet umfasst die verlandete Fläche des ehemaligen Blankenfelder Sees und bildet eine Niederung<br />

zu beiden Seiten des Glasowbaches zwischen den Ortschaften Blankenfelde und der Auto-

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