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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 962 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Für die Träger des Vorhabens liegt hier eine besondere Betroffenheit vor. Gestützt auf eine gutachterliche<br />

Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Dr. Jansen und nach Auswertung des EKG’s schlagen<br />

sie deshalb vor, durch Schallschutzmaßnahmen am Wohnhaus der Einwenderin sicherzustellen,<br />

dass der nach dem lärmmedizinischen Gutachten für Innenräume von Krankenhäusern einzuhaltende<br />

Grenzwert von Lmax 45 dB(A) nicht überschritten wird.<br />

Wie von den Trägern des Vorhabens vorgeschlagen, sind auf Antrag an den Wohn- und Schlafräumen<br />

geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten,<br />

dass durch die An- und Abflüge am Flughafen Berlin-Schönefeld im Rauminnern bei geschlossenen<br />

Fenstern und ausreichender Belüftung keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 45 dB(A) auftreten.<br />

Weitergehende Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

5) Einwender (34)<br />

Der Einwender hat für seine minderjährigen Söhne vorgetragen, dass diese aufgrund ihrer Vorerkrankungen<br />

unter dem künftigen Fluglärm leiden werden. Sie seien besonders auf eine gesunde<br />

Lebensweise und ausreichenden Nachtschlaf angewiesen. Er sieht bei Realisierung des Vorhabens<br />

die Gesundheit seiner vorerkrankten Söhne weiter beeinträchtigt.<br />

Dem Wohnort liegt der Immissionspunkt Sei2 (vgl. Gutachten M 4.0) am nächsten, der energieäquivalente<br />

Dauerschallpegel der Ist-Belastung beträgt tags 42,6 dB(A) und nachts 32,9 dB(A). Für das<br />

Endausbau-Szenario 20XX erhöhen sich die Pegelwerte am Tage auf 56,9 dB(A) und in der Nacht<br />

auf 49,7 dB(A).<br />

Die Träger des Vorhabens bestreiten unter Verweis auf eine gutachterliche Stellungnahme des<br />

Gutachters Herrn Prof. Dr. Dr. Jansen, dass die beschriebenen Erkrankungen der Kinder vom Fluglärm<br />

herrühren oder durch ihn in Zukunft verstärkt werden können.<br />

Dieser Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an, die zukünftigen Belastungen<br />

sind sehr gering und würden - wenn überhaupt - erst eintreten, wenn die Kinder erwachsen sind.<br />

6) Einwender (35)<br />

Der Einwender leidet ausweislich einer von ihm eingereichten Rechnung einer Klinik an einem Paniksyndrom,<br />

dem mit einer Verhaltenstherapie begegnet werden soll. Er geht davon aus, dass sich<br />

die Erkrankung bei Realisierung des Vorhabens verschlimmert.<br />

Die Träger des Vorhabens sehen unter Verweis auf die gutachterliche Stellungnahme von Herrn<br />

Prof. Dr. Dr. Jansen darin keine substantiierte Darlegung einer besonderen Betroffenheit und weisen<br />

darauf hin, dass am Wohnort des Einwenders keine die Erkrankung verstärkenden Geräuschimmissionen<br />

auftreten. Die für den Prognosehorizont 20XX erwarteten Werte für den Innenraum lägen<br />

bei einem gekippten Fenster noch unter den für Rehabilitationskliniken und Altenheime vorgeschlagenen<br />

Werten.<br />

Die Planfeststellungsbehörde schließt sich der Auffassung der Träger des Vorhabens und des<br />

Lärmmediziners an, sie sieht hier keinen Handlungsbedarf.

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