18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 382 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- enge räumliche Beziehungen zum Hauptaufkommensgebiet mit dem Schwerpunkt in Berlin als<br />

Metropole und weiter zu entwickelndem Zentrum von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und<br />

Sport, mit möglichst kurzen Wegen und schnellen Verbindungen auch zu den übrigen Teilräumen<br />

des gemeinsamen Planungsraums Berlin-Brandenburg;<br />

- Konzentration des Luftverkehrs auf einen Standort und damit gegenüber einem Mehr-Standorte-<br />

Betrieb Optimierung der Schienen- und Straßenanbindung, Erhöhung der Sicherheit beim Start-<br />

und Landeanflug, Verminderung von Immissionsbelastungen im Umfeld, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit<br />

und Benutzerfreundlichkeit;<br />

- verkehrliche Einbindung in das übrige Verkehrsnetz, vor allem das Schienenverkehrsnetz;<br />

- Vermeidung oder Verminderung von räumlichen Nutzungskonflikten (vgl. § 50 BImSchG) und Verbesserung<br />

der Umweltbilanz;<br />

- Nutzung vorhandener Verkehrsinfrastrukturen (Grundsatz „Ausbau geht vor Neubau“) und günstige<br />

Verknüpfung mit anderen geplanten Verkehrsprojekten;<br />

- Nutzung wirtschaftlicher Entwicklungspotentiale und Schaffung entsprechender Impulse.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die Standortalternativen am Maßstab insbesondere dieser Kriterien<br />

und unter Berücksichtigung der mit von den Vorhaben am jeweiligen Standort ansonsten berührten<br />

öffentlichen und privaten Belange geprüft.<br />

6.3 Status quo des Flughafensystems<br />

Derzeit wird das Luftverkehrsaufkommen für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg über die drei Flughäfen<br />

Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof und Berlin-Schönefeld mit insgesamt sechs Start- und Landebahnen<br />

abgewickelt.<br />

Die Situation der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof ist von großen Belastungen für die Anwohner<br />

im Flughafenumfeld inmitten des geschlossenen und großstädtisch dichtbebauten Siedlungskörpers<br />

geprägt. Der Flughafen Berlin-Schönefeld liegt dagegen südlich angrenzend am Rande des<br />

Stadtgebietes.<br />

Über die drei Flughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof und Berlin-Schönefeld wurden im Jahr 2003<br />

insgesamt 13,30 Millionen Passagiere befördert (Berlin-Tegel 11,1 Millionen, Berlin-Schönefeld<br />

1,75 Millionen, Berlin-Tempelhof ca. 0,45 Millionen). Durch die mit dem Flugbetrieb verbundenen Lärmbelastungen<br />

sind in den gegenwärtig vorhandenen Lärmkonturen mit einem Dauerschallpegel nach<br />

dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 62 dB(A) insgesamt ca. 148.000 Anwohner betroffen. Im<br />

Umfeld des Flughafens Berlin-Tegel sind ca. 106.000 Einwohner, beim Flughafen Berlin-Tempelhof ca.<br />

28.000 Einwohner und beim Flughafen Berlin-Schönefeld wären bei Ausnutzung der bestehenden Luftfahrtrechte<br />

ca. 14.000 Einwohner betroffen.<br />

6.4 Standortbewertungen/Abwägung<br />

Das Ziel 1 des LEP FS bestimmt, dass zur Deckung des nationalen und internationalen Luftverkehrsbedarfes<br />

der Länder Berlin und Brandenburg der Flughafen Berlin-Schönefeld weiterzuentwickeln ist. Diese<br />

Festlegung erfolgte aufgrund einer umfassenden Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!