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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 262 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Berliner Zeitung 28./29.04.2001<br />

BZ 28.04.2001<br />

Tagesspiegel 28.04.2001<br />

Berliner Morgenpost 28.04.2001<br />

Die Einwendungen gegen den Plan wurden mit den Einwendern und Betroffenen sowie den Trägern<br />

des Vorhabens an insgesamt 57 Erörterungstagen in der Zeit vom 31.05.2001 bis 28.09.2001 in den<br />

Rathenauhallen, Wilhelminenhofstraße 83 - 85 in Berlin-Oberschöneweide erörtert. Entsprechend der<br />

öffentlichen Bekanntmachung wurde zunächst in zwei Gruppen wie folgt erörtert: Für die Einwender und<br />

Betroffenen, die ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben (Gruppe A) ab dem 31.05.2001. Für<br />

alle anderen Einwender und Betroffenen (Gruppe B) ab dem 05.06.2001. Ab dem 14.06.2001 wurde<br />

diese Aufteilung aufgehoben, da die Anzahl der bis dahin anwesenden Teilnehmer an den Erörterungsterminen<br />

die Prognose zuließ, dass die Kapazität der Rathenau-Hallen für eine gleichzeitige Erörterung<br />

mit allen ausreicht, die Interesse an der Erörterung und ein Recht auf Teilnahme haben. Diese Zusammenlegung<br />

der Gruppen hatte sich die Anhörungsbehörde bereits in der öffentlichen Bekanntmachung<br />

des Erörterungstermins vorbehalten.<br />

Weiterhin wurden auf Antrag mit neun Einwendern aufgrund deren besonderer persönlicher Betroffenheiten<br />

am 28. und 29.01.2002 Einzelerörterungen unter Beteiligung der TdV durchgeführt.<br />

Wegen des Ergebnisses der Erörterung wird auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung verwiesen.<br />

Diese wurde nach Abschluss der Erörterungstermine gemäß §§ 72 Abs. 1 und 68 Abs. 4<br />

VwVfGBbg in der Zeit vom 28.01.2002 bis einschließlich 11.03.2002 für die Träger öffentlicher Belange,<br />

anerkannten Naturschutzverbände und sonstigen Stellen bzw. die Einwender/Betroffenen, die an der<br />

Erörterung teilgenommen haben, in den Räumen der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme ausgelegt.<br />

Die Auslegung der Niederschrift wurde rechtzeitig zuvor, am 19.01.02 in der Tagespresse bekannt gemacht.<br />

5.3 Antragstellung im Rahmen des Anhörungsverfahrens<br />

Während des Anhörungsverfahrens wurden rund 3.150 Anträge mit ca. 6.000 Einzelanträgen gestellt.<br />

Hauptsächlich handelt es sich dabei um Anträge zur Geschäftsordnung (rund 1.080) und auf Abbruch/Aussetzung/Unterbrechung<br />

des Verfahrens (rund 730). Zudem wurden 55 Anträge wegen Befangenheit<br />

gestellt. Bei rund 290 Anträgen waren Träger öffentlicher Belange, anerkannte Naturschutzverbände<br />

oder sonstige Stellen die Antragsteller. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Auslegung<br />

der Niederschrift weitere rund 160 Anträge mit teilweise mehreren Einzelanträgen auf Änderung<br />

der Niederschrift gestellt. Solche Änderungsanträge konnten bis zum 25.03.2002 gestellt werden.<br />

Alle Anträge wurden innerhalb des Anhörungsverfahrens beschieden.<br />

6 Abschließende Stellungnahme<br />

Die von der Anhörungsbehörde gemäß § 73 Abs. 9 VwVfGBbg erarbeitete Stellungnahme zum Ergebnis<br />

des Anhörungsverfahrens sowie der Plan, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, anerkannten<br />

Naturschutzverbände und sonstigen Stellen und die nicht erledigten Einwendungen wurden<br />

am 14.06.2002 dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg<br />

übergeben.

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