18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1134 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

4.8.2.3 Bestandserfassung<br />

Im Anhörungsverfahren wurde die Aktualität der Daten der Bestandserfassung kritisiert, da z. B. eine<br />

Nutzungsänderung (Wohngebiet innerhalb der Ortslage) in Waßmannsdorf nicht berücksichtigt worden<br />

sei. Kleinräumige Nutzungsänderung sind ohne Einfluss auf die Gebietstypisierung und –bewertung und<br />

haben somit keine Relevanz für die Aussagen der UVP.<br />

4.8.3 Beschreibung der relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

4.8.3.1 Verlust und Überprägung der Landschaft<br />

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft entstehen aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

in erster Linie bau- und anlagebedingt durch den kompletten oder teilweisen Verlust oder die<br />

Überprägung von Landschaftsbildeinheiten und deren wertgebenden Landschaftselementen und –<br />

strukturen im Umgriff des Flughafens und der Trassen für die Straßen-, Schienen und Infrastrukturanbindung.<br />

Neben den Maßnahmen im unmittelbaren Vorhabensbereich verursachen auch die Errichtung<br />

und der Umbau der Hochspannungsfreileitungen durch Waldquerung/Waldrodung (Bereich Groß Kienitzer<br />

Berge) sowie durch Beeinträchtigung einer überregional bedeutsame Sichtbeziehung (Groß Kienitzer<br />

Berge zu Müggelberge) Auswirkungen auf das Landschaftsbild.<br />

Räumliche Konfliktschwerpunkte ergeben sich für die Flughafenanlage (Hochbaubereich Ost, Flugbetriebsflächen)<br />

sowie östliche Strassen- und Schienenanbindung im Bereich um Diepensee (Aue bei<br />

Diepensee, Waltersdorfer Agrarland, Kienberger Land). Außer der flächenhaften Beanspruchung ist hier<br />

die Zerschneidung/Verinselung des Kienberger Landes zu erwähnen, welches durch den Knoten im<br />

Bereich Anschluss BAB 113 n praktisch eingeschlossen wird. Dies ist außer für die Unterbrechung von<br />

Sichtbeziehungen auch für die Erholungseignung relevant, da hierdurch die Zugänglichkeit eingeschränkt<br />

wird. Im Bereich des Hochbaubereichs West und der dortigen Flugbetriebsflächen werden die<br />

Landschaftsbildeinheit Agrarland am Flutgraben und große Teile der Landschaftsbildeinheit Rotberger<br />

Land (darunter auch kleinflächige als Erholungswald ausgewiesene Waldbereiche) beansprucht und<br />

Sichtbeziehungen unterbrochen. Der westliche Teil der südlichen Start- und Landebahn und die westlichen<br />

Verkehrsanbindungen (Strasse und Schiene) beanspruchen Teile der mittel- und hochwertigen<br />

Landschaftsbildeinheit um Selchow und beanspruchen und überprägen kulturraum- und naturraumtypische<br />

Landschaftselemente (z.T. mit Schutzstatus eines Flächennaturdenkmals (FND)).<br />

Weiterhin hat die Trennung funktionaler Verbindungen zwischen Landschaftsräumen Konsequenzen für<br />

die Erholungseignung. Diese werden nicht nur in den durch Flächeninanspruchnahme direkt betroffenen<br />

Landschaftsbildeinheiten wirksam, sondern auch indirekt durch Abtrennung von Landschaftsräumen.<br />

Anlagebedingt ergeben sich Auswirkungen auf Sichtbeziehungen (weiträumig insbesondere von<br />

den Groß Kienitzer Bergen) sowie Trennung- und Zerschneidung von Wegebeziehungen (z. B. im Niederungsbereich<br />

der Selchow-Glasower Aue und im Kienberger Land). Entwertungen und Trennwirkungen<br />

wirken sich aus Sicht der Planfeststellungsbehörde auf die Erholungseignung dieses zusammenhängenden,<br />

strukturreichen Raums aus.<br />

4.8.3.2 Verlärmung von Landschaft<br />

Unter Würdigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft<br />

wird auch die Verlärmung von Landschaftsräumen als eine relevante Auswirkung des Vorhabens bewertet.<br />

Dabei sind vor allem die Auswirkungen auf den Erholungswert der Landschaft zu sehen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!