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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 230 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Der Flughafen erhält rückwärtige Anschlüsse über die neu zu bauende L 75, Ortsumgehung Selchow.<br />

Über die L 75 erreicht der Verkehr nördlich die B 96a und westlich die (mit <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

vom 28.03.2003, Az.: 503 7172/96.20) planfestgestellte und im Bau befindliche vierstreifige B 96n.<br />

Die schienenseitige Erschließung des Flughafens für den Flughafenexpress wird durch die bereits in der<br />

Realisierung befindlichen Bauvorhaben des Zentralen Bereichs von Berlin und der Anhalter Bahn sowie<br />

die geplanten Bauvorhaben der Dresdner Bahn gemäß dem für den Eisenbahnknoten Berlin entwickelten<br />

„Pilzkonzept“ ergänzt. Diese Bauvorhaben sind als „Knoten Berlin“ Bestandteil des Bedarfsplanes<br />

für Bundesschienenwege und in der Anlage zu § 1 BSchwAG Ziff. 1 b (vordringlicher Bedarf, neue Vorhaben)<br />

als Nr. 28 enthalten.<br />

Dazu gehören im Einzelnen<br />

- der Bau des Bahnhofs Hauptbahnhof/Lehrter Bahnhof mit dem Fernbahntunnel bis zum Bahnhof<br />

Papestraße (<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin, für die<br />

Verkehrsanlagen des Zentralen Bereichs Berlin vom 12.09.1995 - Az.: 1010.1021 Rap/43),<br />

- der Bau der Anhalter Bahn im Abschnitt zwischen Bahnhof Papestraße und Priesterweg (<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 vom 12.08.2002 - Az.: 51132.51121<br />

Pap/462),<br />

- der Bau der Dresdener Bahn zwischen Priesterweg und Blankenfelde einschließlich der zweigleisigen<br />

Verbindungskurve Mahlow (Planfeststellungsabschnitte PFA 1 - 3, Anhörungsverfahren in der<br />

Durchführung),<br />

Des Weiteren ist die Einbindung der Dresdner Bahn (zweigleisige Mahlower Kurve) in den Berliner Außenring<br />

sowie die Ostanbindung des Flughafenbahnhofs (2. Abschnitt der Schienenanbindung) in der<br />

Planung befindlich.<br />

Weitere Maßnahmen im Schienennetz sind keine notwendige Voraussetzung für die schienenseitige<br />

Erschließung des Flughafens.<br />

III Planfeststellungsverfahren<br />

1 Antrag und Antragsunterlagen<br />

Antragsteller für das Vorhaben „Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld“ sind die Flughafen Berlin<br />

Schönefeld GmbH (FBS GmbH) mit den Gesellschaftern Land Berlin, Land Brandenburg und Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie die DB Netz AG und die DB Station und Service AG. Sie sind zugleich die<br />

Träger des Vorhabens.<br />

Der Antrag, bestehend aus 49 Ordnern, wurde am 17.12.1999 durch die Träger des Vorhabens beim<br />

Brandenburgischen Landesamt für Verkehr und Straßenbau (BLVS) - Anhörungsbehörde - eingereicht.<br />

Wegen der Übertragung zusätzlicher Aufgaben änderte sich am 01.01.2000 die Bezeichnung des Amtes<br />

in „Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (LBVS).<br />

Nach einer Überprüfung der Unterlagen, insbesondere auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und<br />

Erkennbarkeit der Betroffenheit durch die Anhörungsbehörde, wurden die Träger des Vorhabens mit<br />

Schreiben der Anhörungsbehörde, des LBVS, vom 09.02.2000 aufgefordert, die Unterlagen zu überar-

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