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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 448 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

7.3 Hochbauanlagen und innere Verkehrserschließung<br />

Die im Plan B 3-1 entsprechend der Art der baulichen Nutzung ausgewiesenen und in der Erläuterung<br />

näher beschriebenen Bau- und Verkehrsflächen sind für den Betrieb eines Verkehrsflughafens entweder<br />

unverzichtbar oder werden zumindest ihrer Zweckbestimmung nach an einem Verkehrsflughafen<br />

zur sachgerechten Abwicklung des Luftverkehrs vorgehalten. Die luftrechtliche Planfeststellung dieser<br />

Flächen schafft damit die fachplanerischen Voraussetzungen für deren städtebauliche Zulässigkeit und<br />

die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung der dort vorgesehenen baulichen Vorhaben (§ 8<br />

Abs. 4 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 38 BauGB). Sie versetzt die Antragsteller zugleich in die Lage, diese<br />

Flächen, die nur mittelbar dem Starten, Landen, Rollen und vorübergehenden Abstellen von Flugzeugen<br />

dienen, ggf. auch gegen den Willen der Grundstückseigentümer, zu erwerben.<br />

Unberührt bleiben insbesondere die Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung zur Genehmigungspflicht<br />

von Bauvorhaben durch die zuständigen Baubehörden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 LuftVG).<br />

7.3.1 Bestehende Anlagen<br />

Der bestehende Flughafen umfasst eine Fläche von insgesamt 640 ha. Die Bebauung konzentriert sich<br />

auf den Nordteil mit Abfertigungsanlagen für Passagiere, Fracht und Post sowie Bürobauten. Ein weiterer<br />

Bebauungsschwerpunkt ist der Südteil mit Werftanlagen, diversen Werkstätten und zentralen Versorgungsanlagen<br />

sowie den ILA-Bauten, die außerhalb der in zweijährigem Abstand stattfindenden<br />

Ausstellungen der allgemeinen Luftfahrt dienen.<br />

Das derzeitige Passagierabfertigungsgebäude (Terminal) besteht aus einem dreiteiligen Gebäudekomplex<br />

und wird durch kleinere Gebäude für die Unterbringung von Abfertigungsdiensten sowie<br />

Dienstleistungs- und Serviceeinrichtungen ergänzt. Die Jahreskapazität beträgt ca. 4,3 Millionen Passagiere<br />

bei einer Spitzenstundenkapazität von 1.800 Passagieren. Für Passagiere und Besucher werden<br />

im Terminalbereich 80 Kurzzeitparkplätze sowie 824 Einstellplätze im Parkhaus und ca. 1.600 ebenerdige<br />

Einstellplätze angeboten. Weiterhin stehen auf dem Betriebsgelände insgesamt ca. 1.750<br />

Einstellplätze für die Beschäftigten des Flughafens und der am Flughafen tätigen Unternehmen und<br />

Besucher zur Verfügung.<br />

Die Anlagen der Luftfracht und Luftpost befinden sich in vorfeldnahen Gebäuden. Westlich der ehemaligen<br />

Frachtanlagen wurde der Ersatzneubau eines Abfertigungsgebäudes mit einer möglichen Umschlagskapazität<br />

von ca. 30.000 Tonnen pro Jahr errichtet. Er löste die bestehenden Anlagen im Januar<br />

1999 ab. Es stehen damit 3.800 m² Hallenfläche und Laderampen für Lkws und Kleintransporter zur<br />

Verfügung. Ein zweigeschossiger Büroriegel nimmt Büro- und Kundenräume für Abfertigungsunternehmen<br />

und Behörden auf.<br />

Der Kontrollturm der Flugsicherung (Tower) und das dazu gehörende Technik- und Verwaltungsgebäude<br />

stehen im Nordteil des Flughafengeländes. Sie wurden 1994 als Neubauten in Betrieb genommen<br />

und befinden sich im Eigentum der DFS.<br />

Im Südteil des Flughafens wurden vier Stahlleichtbauhangars mit insgesamt 20.000 m² Fläche als Ausstellungshallen<br />

für die im Zwei-Jahres-Abstand stattfindende Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung<br />

(ILA) errichtet, die außerhalb der Veranstaltung für Zwecke der Unterstellung von Luftfahrzeugen<br />

der Allgemeinen Luftfahrt genutzt werden. Zusätzlich werden als Ausstellungsflächen weitere Hangar-<br />

und Hallenanlagen des Flughafen-Südteils für die ILA mitgenutzt.

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