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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 689 von 1171<br />

10.5.2 Geräuschimmissionen im Bereich der Schienenanbindung<br />

Die neu zu errichtende Schienenanbindung des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld<br />

führt dazu, dass Teilbereiche der Orte Kienberg, Selchow, Waßmannsdorf und Mahlow sowohl von den<br />

Geräuschimmissionen des Flugbetriebs als auch von den Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs<br />

betroffen sein werden.<br />

a) Kienberg<br />

Von den Geräuschimmissionen der neu zu errichtenden Schienenanbindung wird insbesondere der<br />

nördliche Bereich des Ortes Kienberg belastet. Dieser liegt innerhalb der Kontur des vom Fluglärm verursachten<br />

energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 70 dB(A), so dass für die in diesem Bereich<br />

gelegenen Grundstücke aufgrund der hohen Fluglärmbelastung mit Werten über 70 dB(A) bereits<br />

ein Anspruch auf Übernahme des Grundstücks durch die Träger des Vorhabens besteht (vgl. Abschnitt<br />

C.II.10.5.4.1 „Übernahmeanspruch“, ab Seite 694).<br />

Von den außerhalb der Kontur des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 70 dB(A) gelegenen<br />

Grundstücken werden die im nördlichen Abschnitt der Berliner Chaussee, im nördlichen Abschnitt<br />

des Ebereschenweges sowie die auf beiden Seiten des Weges Am Busch gelegenen Grundstücke<br />

durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs am höchsten belastet. An den Grundstücken<br />

Ebereschenweg 30 mit Beurteilungspegeln nach der 16. BImschV bis zu 64 dB(A), Am Busch 1<br />

mit bis zu 64 dB(A), Am Busch 2 mit bis zu 63 dB(A), Am Busch 3 mit bis zu 65 dB(A) sowie Am Busch<br />

4 mit bis zu 61 dB(A) verursachen die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs am Tag einen Pegel<br />

von mehr als 60 dB(A). Für alle übrigen Grundstücke in Kienberg liegt der durch die Geräuschimmissionen<br />

des Schienenverkehrs am Tag verursachte Beurteilungspegel unterhalb von 60 dB(A). Der<br />

durch den Flugbetrieb verursachte Leq(3,Tag) erreicht an den fünf o. g. Grundstücken Werte zwischen 69<br />

dB(A) und 70 dB(A).<br />

In der Nacht wird durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs an den Grundstücken Am<br />

Busch 1 - 9, Ebereschenweg 10 - 13 und 25 - 30, Berliner Chaussee 2 - 13 sowie Birkenweg 6 - 9 ein<br />

Beurteilungspegel von mehr als 50 dB(A) verursacht. Die höchsten Belastungen wurden mit bis zu 63<br />

dB(A) für die Grundstücke Am Busch 3 und Ebereschenweg 30, mit bis zu 58 dB(A) für das Grundstück<br />

Berliner Chaussee 13 sowie mit bis zu 54 dB(A) für das Grundstück Birkenweg 6 berechnet. Der durch<br />

den Flugbetrieb verursachte energieäquivalente Dauerschallpegel Leq(3,Nacht) erreicht für die Grundstücke<br />

Am Busch 3 und Ebereschenweg 30 Werte zwischen 62 dB(A) und 63 dB(A) sowie an den<br />

Grundstücken Berliner Chaussee 13 und Birkenweg 6 Werte zwischen 61 dB(A) und 62 dB(A).<br />

Eine hohe Gesamtbelastung durch Flugbetrieb und Schienenverkehr ist hier zu erwarten. Bereits die<br />

Geräuschimmissionen des Flugbetriebs erreichen tagsüber mit Dauerschallpegeln zwischen 69 dB(A)<br />

und 70 dB(A) und nachts zwischen 61 dB(A) und 63 dB(A) sehr hohe Werte. Hinzu kommen die Geräuschimmissionen<br />

des Schienenverkehrs, die in Teilen des Ortes die gleiche Größenordnung wie die<br />

Geräuschimmissionen des Flugbetriebs erreichen. Eine weitere Betrachtung dieser Grundstücke ist<br />

hinsichtlich der Beurteilung der Gesamtlärmbelastung erforderlich, da der Schienenlärm weniger als 10<br />

dB(A) unter den Werten des Fluglärms liegt und damit eine Belastungssteigerung darstellt.<br />

b) Selchow<br />

Im Ort Selchow wird ebenfalls der Norden des Ortes von den Geräuschimmissionen der geplanten<br />

Schienenanbindung belastet. Der nördliche Bereich von Selchow liegt allerdings auch innerhalb der

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