18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 926 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

wirtschaftlicher Betriebe kommen sollte, müssen die Belange der Landwirtschaft hinter dem öffentlichen<br />

Interesse am Ausbau des Flughafens Schönefeld als für die Region wichtigen Infrastrukturvorhaben<br />

zurücktreten.<br />

Durch die Tatsache, dass versucht wird, mit den betroffenen Betrieben einvernehmlich auf den Erhalt<br />

des Betriebes gerichtete Vereinbarungen zur treffen, wird der Verlust von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft<br />

weitestgehend minimiert. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass am Flughafen und im Umfeld<br />

des Flughafens zahlreiche neue Arbeitsplätze entstehen werden, die auch den derzeit in der Landwirtschaft<br />

tätigen Arbeitskräften offen stehen werden.<br />

Soweit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgestellt werden, wird die Beeinträchtigung einzelner<br />

Landwirtschaftsbetriebe durch diese Maßnahmen berücksichtigt. Es wird auf die Ausführungen zu den<br />

einzelnen Betrieben (Abschnitt C.II.22.3.1 „Landwirtschaftliche Betriebe“, ab Seite 1025) verwiesen.<br />

Das MLUR - Abteilung Landwirtschaft, ländlicher Raum- selbst geht ausweislich seines Schreibens vom<br />

28.07.2004 davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft im Verfahren umfassend berücksichtigt<br />

und die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, zu Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe<br />

sachgerecht in die Planungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld eingestellt wurden.<br />

Zur Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes des Landkreises Teltow-Fläming ist festzustellen, dass<br />

aus Sicht der Planfeststellungsbehörde dem Gebot des sparsamen Umgangs mit natürlichen Ressourcen<br />

mit dem vorliegenden Vorhaben Rechnung getragen wird. Es werden nur solche Flächen in Anspruch<br />

genommen, auf die zur Verwirklichung des Vorhabens nicht verzichtet werden kann. Eine flächensparendere,<br />

gleichermaßen praktikable Lösung ist nicht ersichtlich.<br />

Hinsichtlich des Umgangs mit den im Einzelnen bezeichneten Betrieben wird auf die Ausführungen zu<br />

den konkreten Betrieben (Abschnitt C.II.22.3.1 „Landwirtschaftliche Betriebe“, ab Seite 1025) verwiesen.<br />

Dadurch, dass das Gutachten „Landwirtschaft als öffentlicher Belang“ eingeholt und im <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

alle verfügbaren Informationen zur Beeinträchtigung der Landwirtschaft durch das Vorhaben<br />

herangezogen wurden, ist der Einwand, es seien weitere Ausführungen in den Planantragsunterlagen<br />

erforderlich, gegenstandslos. Die Landwirtschaft der Region im Allgemeinen wird durch das Vorhaben<br />

nicht erheblich beeinträchtigt. Da die Landwirtschaft im Land Brandenburg und auch in der Region<br />

mit ca. 40 % der Kreisflächen (s. o.) einen erheblichen Anteil an der Flächennutzung hat, wirkt sich<br />

die Beeinträchtigung einzelner Betriebe nicht auf die Landwirtschaft in der gesamten Region aus.<br />

Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ggf. in der Entschädigungsvereinbarung,<br />

jedenfalls aber auch im ansonsten erforderlichen Enteignungsverfahren berücksichtigt. Auch<br />

Umwege sind nach den Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft (3.3) zu entschädigen.<br />

Die Einwendungen zu Eingriffen in die Landwirtschaft durch das Vorhaben sind aufgrund folgender<br />

Erwägungen zurückzuweisen:<br />

Durch das Ausbauvorhaben werden sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase neue Arbeitsplätze<br />

in erheblicher Anzahl entstehen, die auch den derzeit in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräften<br />

offen stehen werden. Die partielle Verdrängung der landwirtschaftlichen Nutzung durch den<br />

Flughafen ist eine nicht auszuschließende Folge eines Infrastrukturvorhabens in der vorliegenden Größe.<br />

Das Interesse an der Erhaltung der Landwirtschaft im bestehenden Umfang muss hinter dem Interesse<br />

an dem Ausbauvorhaben, das seinerseits neue Arbeitsplätze in erheblicher Anzahl schafft, zu-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!