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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1096 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Erfordernis den Standort Stendal im Rahmen der UVP als in Frage kommende Alternative zu betrachten.<br />

3.2.3.2 Sperenberg<br />

Am Standort Sperenberg wäre ein Neubau erforderlich. Es sind keinerlei Einrichtungen vorhanden, die<br />

in das Flughafen-Projekt einbezogen und nachgenutzt werden könnten. Dies würde eine Flächeninanspruchnahme<br />

von vermutlich ca. 1.900 ha erforderlich machen. Bei ca. 250 ha der in Anspruch zu nehmenden<br />

Fläche handelt es sich um wertvolle Biotope wie Moore, Torfstiche, Feuchtwiesen, Erlenbrüche,<br />

naturnähere Staudenfluren sowie Trockenrasen, Heiden und Binnendünen. Es käme weiter zu<br />

einem Verlust von Waldflächen. Erhebliche mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Tiere und Pflanzen, Boden und Landschaft wären die Folge. Die Flächenverluste lassen eine Zerstörung<br />

von Lebensräumen von Amphibien, Reptilien und Fischen sowie der an den Trockenrasen und<br />

Vorwald gebundenen Laufkäfer-, Heuschrecken- und Tagfalterpopulationen und einen Verlust von Lebensräumen<br />

zahlreicher Vogelarten erwarten. Auch für benachbarte Feuchtstandorte wären negative<br />

Auswirkungen nicht auszuschließen (z. B. Eutrophierung von Zwischen- und Hochmooren). Aufgrund<br />

der großen Entfernung nach Berlin (Zentrum) wären entsprechend leistungsfähige Anbindungen erforderlich.<br />

Es wären ca. 250 ha zusätzliche Flächeninanspruchnahme für den Aus- und Neubau von Straßen<br />

im Vergleich zum Ausbauprojekt am Standort Schönefeld zu erwarten. Für die Verkehrsanbindungskorridore<br />

müssten darüber hinaus auch Flächen in Trinkwasserschutzzonen II und III sowie in<br />

Trinkwasservorbehaltsgebieten in Anspruch genommen werden.<br />

Hinsichtlich des Schutzguts Wasser wäre für die Bauphase davon auszugehen, dass wegen der geringen<br />

Grundwasserflurabstände (teilweise geringer als 2 m) an diesem Standort umfangreiche Grundwasserabsenkungen<br />

während der Bauphase erforderlich werden würden, die zum Schutz der umliegenden<br />

Waldflächen, von Gebieten mit besonderem Schutzstatus und landwirtschaftlicher Nutzflächen<br />

streng auf das Flughafen-Areal zu begrenzen wären. Das ist zwar möglich, jedoch mit hohem technischen<br />

Aufwand und hohen Kosten verbunden. Die geringen Grundwasserflurabstände und der nicht<br />

bedeckte obere Grundwasserleiter bedingen auch ein hohes Grundwassergefährdungspotentials sowohl<br />

während der Bau- als auch der Betriebsphase und bei Havarien. Gleichzeitig würden zahlreiche<br />

Fließgewässer sowie mehrere größere Stillgewässer und ausgeprägte Feuchtbiotope durch das Flughafen-Areal<br />

überplant. Eine umfangreiche Gewässerneuordnung wäre demnach erforderlich. Die Ableitung<br />

des durch die ständige Wasserhaltung anfallenden Wassers würde darüber hinaus, wie am Standort<br />

Schönefeld, einen erheblichen Ausbau der Fließgewässer erforderlich machen.<br />

Die zu erwartende Fluglärmbelastung würde gegenüber dem Standort Schönefeld nur geringe Siedlungsflächen<br />

betreffen. So liegt die Zahl der Einwohnern, die innerhalb einer Lärmzone mit einem Dauerschallpegel<br />

von 62 dB(A) leben würden, nach Berechnungen der Träger des Vorhabens bei ca. 1.925,<br />

damit im Vergleich zum geplanten Ausbau von Schönefeld bei lediglich ca. 5 %.<br />

Die erforderliche Inanspruchnahme von geschützten Biotopen, wie z. B. Mooren, Torfstichen, Feuchtwiesen<br />

und Erlenbruchwälder sowie Trockenrasen, Heiden und Binnendünen verursacht am Standort<br />

Sperenberg insgesamt erheblich ungünstigere Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen<br />

sowie Böden und Landschaft, als dies für den Standort Schönefeld mit seiner Nähe zum Ballungsraum<br />

Berlin zu erwarten ist.

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