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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil B - Sachverhalt<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 233 von 1171<br />

- Denkmalschutz<br />

- Straßen<br />

• Widmungen<br />

• Abstufungen<br />

• Einziehungen/Teileinziehungen<br />

• Entwässerung<br />

- Flugbetriebsstoffversorgung<br />

- Versorgungsleitungen<br />

Schienenanbindung (Fern-, Regional- und S-Bahn):<br />

- Zur Feststellung beantragte Pläne<br />

• Schienenwege mit Durchbindung Flughafen, Querprofilen, Straßenbrücken, Eisenbahnbrücken<br />

und Entwässerung,<br />

• Grunderwerbspläne außerhalb des Flughafengeländes<br />

- Zur Feststellung beantragte Verzeichnisse<br />

• Bauwerksverzeichnis Verkehrsanbindung Schiene,<br />

• Grunderwerbsverzeichnis<br />

- Feststellung der Erläuterungsberichte und nachrichtlichen Planunterlagen<br />

- Einzelanträge (Schienenanbindung) zur Entwässerung<br />

Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen<br />

Der Gegenstand des zur Planfeststellung beantragten Vorhabens im Einzelnen ist oben im Abschnitt<br />

B.II „Zur Planfeststellung beantragte Vorhaben“, ab Seite 222, beschrieben.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die Voraussetzungen des § 78 VwVfGBbg für die Durchführung eines<br />

Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes für die Vorhaben des<br />

Flughafenausbaus sowie der Schienenanbindung des Flughafens bejaht.<br />

Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens ist der Antrag auf Planfeststellung in Einzelpunkten mehrfach<br />

geändert und ergänzt worden (vgl. im Einzelnen Abschnitt B.III.9 „Planänderungen und Ergänzungen<br />

des Planfeststellungsantrages“, ab Seite 275). Soweit die Änderungen und Ergänzungen die ursprünglich<br />

zur Planfeststellung beantragten Pläne und Verzeichnisse betreffen, sind sie im verfügenden Teil<br />

jeweils mit Deckblatt und mit einem zusätzlichen Buchstaben gekennzeichnet worden.

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