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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 807 von 1171<br />

15.1.5.2 Betriebsbezogene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

Die Maßnahmen während des Betriebs sorgen hauptsächlich für den Schutz der Tiere und Pflanzen<br />

(beispielsweise die Verwendung niedrigwelliger Lichtquellen, die Errichtung von Wildschutzzäunen, die<br />

Einleitung von qualitätskontrolliertem Niederschlagswasser in die Vorfluter), für die Minimierung der<br />

Schadstoffausbreitung (das Abpflanzen entlang der Straßen) und für den Schutz des Grundwassers<br />

(Versickerung von gereinigtem Niederschlagswasser).<br />

15.1.5.2.1 Ableitung von Niederschlägen<br />

Zur Vermeidung der negativen Wirkungen der Versiegelungen auf die Grundwasserneubildung ist eine<br />

weitgehende Versickerung des in Bodenfiltern gereinigten Niederschlagswassers und damit eine Wiederzuführung<br />

zum Grundwasser geplant (Pläne E 3-1ff). Das auf den Verkehrsflächen der Straßen anfallende<br />

Niederschlagswasser wird überwiegend linienförmig seitlich der Fahrbahnen versickert, was<br />

Spitzenkonzentrationen z. B. von Streusalzen mindert.<br />

Die Träger des Vorhabens haben das Niederschlagswasser während der Betriebsphase auch nach<br />

Auffüllung des baubedingten Grundwasserabsenkungstrichters optimiert zu versickern. Dabei muss<br />

eine Versickerung auch im westlichen Bereich der Mulde erfolgen. Diese optimierte Versickerung ist in<br />

der Nebenbestimmung A.II.9.1.10 „Stützung des Wasserhaushalts im FFH Gebiet „Brunnluch“ während<br />

Betriebsphase“, ab Seite 116, festgeschrieben. Die in der Modelluntersuchung „Eingriffsvermeidung<br />

Brunnluch“ vom 21.2.2003 dargestellte Variante 5 soll dabei zugrunde gelegt werden. Dadurch kann ein<br />

Grundwasseranstieg von bis zu 5 cm für die nördlichen Bereiche des Brunnluchs und damit sogar positive<br />

Auswirkungen auf die Schutzziele erreicht werden.<br />

Hinsichtlich der zusätzlich vorgesehenen Ableitungen von Niederschlagswasser in die Vorfluter, insbesondere<br />

auch in den Glasowbach, ist sichergestellt, dass Eingriffe vermieden werden. Die Niederschläge<br />

werden in den Bodenfiltern gereinigt. Durch eine automatische Qualitätssicherung wird die Wasserqualität<br />

vor Einleitung in die Vorflut überprüft. Nicht ausreichend reines Wasser wird wieder zurück in<br />

die Bodenfilter geleitet. Potenziell verunreinigtes Wasser wird vor Einleitung in die Bodenfilter zusätzlich<br />

durch Leichtflüssigkeitsabscheider gereinigt. Diese Anlagen werden in den Plänen Plan E 1-1 und E 1-2<br />

festgestellt. In den Nebenbestimmungen des Abschnitts „Wasserwirtschaft“ wird die notwendige Wasserqualität<br />

für die Ableitung in die Vorflut festgeschrieben. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist<br />

damit sichergestellt, dass eine Beeinträchtigung der Vorfluter durch schadstoffbelastetes Niederschlagswasser<br />

auszuschließen ist.<br />

Eine Fachbehörde fordert, die dauerhafte Ableitung von 20 l/s Wasser aus dem Flughafen in den Glasowbach<br />

aufzuerlegen, um kontinuierliche Wasserstände sicherzustellen. Soweit damit durchschnittliche<br />

Einleitmengen gemeint sind, hat die Planfeststellungsbehörde dies durch die Nebenbestimmung<br />

zur Wasserwirtschaft A.II.12.3.3.1 „Auflagen zum schadlosen Abfluss der eingeleiteten Niederschlagswässer<br />

(Menge)“, ab Seite 146, sichergestellt. Dort wird den Trägern des Vorhabens aus Naturschutzgründen<br />

auferlegt, anfallendes Niederschlagswasser vorrangig in den Glasowbach einzuleiten. Die konkrete<br />

Steuerung bleibt einer späteren Abstimmung mit der Behörde vorbehalten. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

kann darüber hinaus wegen der nicht zu garantierenden ständigen Verfügbarkeit von<br />

Niederschlägen (zum Beispiel in extremen Trockenperioden) keine konstant einzuleitende Menge auferlegt<br />

werden.

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