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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 435 von 1171<br />

Für den Nahbereich des Flughafens sowie die weitere Umgebung sind die meisten der auf dem Flughafen<br />

möglichen direkten und indirekten Verfahren nicht durchführbar. Maßnahmen zur Verringerung des<br />

Vogelschlagrisikos müssen sich außerhalb des Flughafens deshalb auf ein Radar-<br />

Beobachtungsprogramm erstrecken, das die Möglichkeit bietet, aus kontinuierlichen Beobachtungen<br />

entsprechende Warnungen und Vorhersagen für den Flugbetrieb zu erstellen.<br />

Untersuchungen und Beobachtungen der Entwicklung der Avifauna auf langgrasbewirtschafteten Flächen<br />

zeigen, dass auf diesen Flächen das Vorkommen bodenbrütender Kleinvogelarten zunimmt. Auch<br />

Gehölze werden bevorzugt von Kleinvögeln als Brut- und Nahrungshabitat angenommen. Wegen ihres<br />

geringen Gewichtes und ihrer geringen Neigung zur Schwarmbildung stellen diese im Vergleich zu den<br />

schwergewichtigen Vogelarten nur ein geringes Vogelschlagrisiko dar und verursachen bei einem Zusammenprall<br />

mit Luftfahrzeugen keine oder nur sehr geringe Schäden.<br />

Ein großer Anteil der für den geplanten Ausbau in Anspruch genommenen Flächen wird derzeit noch<br />

intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die angeordnete Extensivierung der zukünftigen Bewirtschaftung<br />

dieser dann innerhalb des Flughafenzaunes gelegenen Flächen wird wesentliche Veränderungen der<br />

Vegetationsdecke und somit des Vogelbestandes zur Folge haben und das angestrebte Ziel des Austausches<br />

schwergewichtiger flugsicherheitsrelevanter Vogelarten gegen leichtgewichtige Arten sicherstellen.<br />

Die angeordnete Bepflanzung und Bewirtschaftung der Flughafenfreiflächen mit Langgras leistet somit<br />

einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Vogelschlägen durch die im unmittelbaren Flughafenbereich<br />

vorkommenden besonders flugsicherheitsrelevanten Vogelarten Kiebitze, Möwen, Tauben,<br />

Rabenvögel, Stare und Drosseln. Mit Langgras bewirtschaftete Flächen stellen auch für die meisten<br />

anderen vogelschlagrelevanten Arten ein wenig attraktives Areal dar.<br />

Für Stare und Kiebitze spielt der Blickkontakt bei der Auswahl einer Wiese als Brut- und Nahrungshabitat<br />

eine entscheidende Rolle. Die den Blickkontakt erschwerende Langgrasbewirtschaftung führt dazu,<br />

dass diese Vogelarten nicht angelockt werden.<br />

Gänse stellen ein besonders hohes Gefährdungspotential dar. Sie zeigen ein hohes Sicherheitsbedürfnis<br />

und bevorzugen störungsfreie Bereiche mit einem weiten Sichtfeld. Insbesondere die den Trägern<br />

des Vorhabens auferlegte Langgrasbewirtschaftung der Flughafenfreiflächen aber auch die mit dem<br />

Flugbetrieb auf dem Flughafengelände einhergehenden störenden Reize stellen nach Auffassung der<br />

Planfeststellungsbehörde eine geeignete Vergrämungsmaßnahme für diese besonders vogelschlagrelevanten<br />

Arten dar.<br />

Möwen finden auf langgrasbewirtschafteten Flächen kein geeignetes Nahrungshabitat. Durch die von<br />

den Trägern des Vorhabens entwickelten Konzepte zur Abfallentsorgung, die Auflagen zur Sammlung<br />

und Deponierung von Abfällen in geschlossenen Behältnissen sowie die Auflagen zur vogelabweisenden<br />

Gestaltung von Regenrückhaltebecken, Versickerungsbecken, Klärbecken und ähnliche Anlagen<br />

wird dem Zuzug von Möwen und Krähen nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde in ausreichendem<br />

Maße entgegengewirkt.<br />

Greifvögel wie Mäusebussard und Turmfalke bevorzugen gut einsehbare Jagdgebiete. Grünland mit<br />

großen Halmlängen erfüllt diese Anforderungen nicht. Durch die Auflagen zur Installation von vogelvergrämenden<br />

Vorkehrungen auf Beschilderungen, Beleuchtungen und weiteren potentiellen Sitzplätzen<br />

wird der Aufenthalt von Greifvögeln auf dem Gelände des Flughafens zur Rast und Beutebeobachtung<br />

wirkungsvoll verhindert.

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