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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1155 von 1171<br />

in den Nebenbestimmungen des Kapitels Wasserwirtschaft entsprechende Auflagen zur Löschwasserbereitstellung<br />

vorgesehen werden.<br />

In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wurde im Rahmen des Monitoringprogramms Wasser<br />

ein umfangreiches Konzept zur Überwachung der Grundwasserstände entwickelt, dessen Durchführung<br />

im Abschnitt C.II.14 „Wasserwirtschaft“, ab Seite 756, geregelt wird. Dabei werden sowohl Siedlungsbereiche<br />

als auch das Einzugsgebiet des Wasserwerks Eichwalde und grundwasserabhängige<br />

Biotope erfasst. Durch Beobachtung der Grundwasserstände im Rahmen des Monitoringprogramms<br />

Wasser wird sichergestellt, dass Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen frühzeitig erkannt werden.<br />

Soweit sich aus den beobachteten Veränderungen der Grundwasserstände mögliche Beeinträchtigungen<br />

ergeben, kann durch geeignete Maßnahmen in besonders schützenswerten Biotopkomplexen,<br />

wie z. B. das FFH-Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“ (siehe C.II.15 „Natur und Landschaft“, ab<br />

Seite 786) sichergestellt werden, dass Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />

5.6.3 Beeinträchtigungen durch Grundwasseraufhöhungen<br />

Beeinträchtigungen durch vorhabensbedingte Aufhöhungen der Grundwasserstände können durch<br />

geeignete Maßnahmen vermieden werden.<br />

Im Bereich der Ortschaft Rotberg kann es durch die bauzeitliche und betriebsbedingte Versickerung zu<br />

einer Grundwasseraufhöhung von maximal 25 bis 50 cm kommen, durch die sich die derzeitigen Flurabstände<br />

auf 2,10 bis 1,00 m unter GOK verringern. Für den Siedlungsbereich Kiekebusch wird eine<br />

Grundwasseraufhöhung von 5 bis 10 cm prognostiziert. Auch im Bereich der Waltersdorfer Flutgrabenaue<br />

kommt es durch die wasserbaulichen Maßnahmen lokal zu Grundwasseraufhöhungen (Stauhaltung<br />

des neuen Wehres Waltersdorf). Träger öffentlicher Belange und Einwender äußerten die Besorgnis,<br />

dass es dadurch zu Vernässungen in den betroffenen Siedlungsbereichen kommen könnte.<br />

Durch Beobachtung der Grundwasserstände im Rahmen des Monitoringprogramms Wasser wird sichergestellt,<br />

dass Auswirkungen von Grundwasserabsenkungen bzw. -aufhöhungen frühzeitig erkannt<br />

werden. So ist zur Überwachung des Einflusses der zentralen Versickerungsmulde die Errichtung neuer<br />

Grundwassermeßstellen vorgesehen, mit denen mögliche Auswirkungen unter anderem auf die Gemeinde<br />

Rotberg überwacht werden.<br />

Soweit sich aus den beobachteten Veränderungen der Grundwasserstände mögliche Beeinträchtigungen<br />

ergeben, können durch einen modifizierten Betrieb des Entwässerungssystems Vernässungen von<br />

Siedlungsbereichen ausgeschlossen werden.<br />

5.6.4 Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität<br />

Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität sind unter Berücksichtigung<br />

der in den Nebenbestimmungen des Kapitels Wasserwirtschaft festgeschriebenen Auflagen auszuschließen.<br />

Von Trägern öffentlicher Belange und Einwendern wurde die Besorgnis geäußert, dass durch vorhabensbedingte<br />

Schadstoffeinträge Grundwasservorkommen und Trinkwassergewinnungsanlagen, einschließlich<br />

privater Brunnen, beeinträchtigt werden könnten. Als potentielle Gefährdung wurden insbesondere<br />

Schadstoffeinträge über den Luftpfad, durch Schadstoffmobilisierungen im Bereich von Rieselfeldern<br />

und Altlastenverdachtsflächen sowie durch Kerosinablässe und Havarien genannt. Auch die<br />

Versickerung von möglicherweise kontaminiertem Niederschlagswasser könnte zu Schadstoffeinträgen

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