18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 195 von 1171<br />

16.5 Auflagen zu Gasleitungen<br />

1) Errichtungen, Umverlegungen oder wesentliche Änderungen im Sinne von § 7 Gashochdruckleitungsverordnung<br />

(GasHL-VO) - z. B. Schutzrohreinzug bei Bahnkreuzungen - von der öffentlichen<br />

Versorgung dienenden Gashochdruckleitungen, die mit einem Überdruck von mehr als 16 bar betrieben<br />

werden, sind gemäß § 5 GasHL-VO mindestens acht Wochen vor Baubeginn der Planfeststellungsbehörde<br />

unter Beifügung aller für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unterlagen<br />

schriftlich anzuzeigen und zu beschreiben. Den Anzeigen sind gutachterliche Äußerungen von<br />

Sachverständigen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die angegebenen Bauarten und Betriebsweisen<br />

der Gashochdruckleitungen den Anforderungen des § 3 GasHL-VO entsprechen.<br />

2) Alle Maßnahmen sind mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Baubeginn dem Versorgungsunternehmen<br />

unter Einreichung der Ausführungsunterlagen schriftlich anzuzeigen.<br />

3) Bei der Errichtung von Hochbauten auf dem Flughafen ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von<br />

4 m beiderseits der Rohraußenkanten von Hochdruckgasleitungen einzuhalten. In Absprache mit<br />

den jeweiligen Versorgungsunternehmen können im Einzelfall Abweichungen festgelegt werden.<br />

Für Masten, Werbeträger oder sonstige Bauwerke, die eine Fundamentgründung erfordern, ist ein<br />

Sicherheitsabstand von > 1,5 m einzuhalten.<br />

4) Im Rahmen der Ausführungsplanung der Verlegung des geplanten Regenwasserkanals DN 1200<br />

im Bereich Glasowbach ist in Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen VNG, das Steuerkabel<br />

Stk1417 zur FGL 301 im technisch notwendigen Umfang zu sichern und ggf. umzuverlegen.<br />

Weiterhin ist in der Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen die KSR<br />

der GasLINE zu berücksichtigen. Dabei darf die Erddeckung zwischen ausgebauter Sohle Glasowbach<br />

und dem Rohrscheitel der FGL 301/der KSR 1 m nicht unterschreiten. Ist dies aufgrund der erforderlichen<br />

Tiefenlage der Grabensohle nicht möglich, ist die FGL 301/die KSR tieferzulegen. Die<br />

hierfür erforderlichen Kosten haben die Träger des Vorhabens zu tragen.<br />

16.6 Auflagen zu Trinkwasser<br />

Es ist die stabile Trinkwasserversorgung der von Netzunterbrechungen oder Leitungsumlegungen betroffenen<br />

Verbraucher zu gewährleisten.<br />

16.7 Auflagen zur Telekommunikation<br />

1) Leitungen, die der öffentlichen Fernmeldeversorgung dienen, dürfen erst unterbrochen werden,<br />

wenn die betroffenen Ortslagen auf andere Weise durch endgültig oder vorübergehend verlegte<br />

Fernmeldeleitungen an das öffentliche Kommunikationsnetz angebunden sind.<br />

2) Die auf dem Flughafengelände vorhandenen Telekommunikationsleitungen sind im Rahmen der<br />

Bauausführung zu verorten und, soweit sie für die Versorgung des Nordteils weiterhin benötigt werden,<br />

zu sichern bzw. umzuverlegen.<br />

16.8 Hinweise<br />

1) Vor Errichtung einer Energiezentrale ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren gemäß § 4<br />

BImSchG i. V. m. der 4. BImSchV durchzuführen. Aus luftverkehrsrechtlicher Sicht bestehen gegen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!